Bahnbrücken im Pegnitztal: Alle Einwände auf dem Tisch
21.02.2017, 18:10 UhrEingeladen hatte die Regierung von Mittelfranken, vertreten durch Oberregierungsrätin Monika Nikolaus. Die Ansprechpartnerin für Eisenbahn-Planfeststellungsverfahren stellte zunächst klar, dass keine Entscheidungen über vorgebrachte oder bereits schriftlich eingereichte Einwendungen und Stellungnahmen getroffen werden. Alles Vorgetragene würde protokolliert.
Der für das Vorhaben zuständige Projektleiter Stefan Kaim von der DB Netz AG machte bei dem Erörterungstermin auch Angaben zu Bauablauf und Bauzeit. Um die Beeinträchtigung des Straßen- und Bahnverkehrs für die Bevölkerung zu minimieren, werde die Bahn im Falle eines positiven Planfeststellungsbeschlusses die drei Bauwerke zeitgleich erneuern – Totalsperrungen gebe es beim Ein- und Ausbau von Hilfsbrücken.
In Bauphase 1 (voraussichtlich ab Mai 2019) würden unter anderem Baufelder freigemacht, Zufahrtsrampen hergestellt und Leitungen umgelegt. In Bauphase 2 (ab September 2019) würden Hilfsbrücken eingebaut und Gründungsarbeiten außerhalb der Tabuzeiten (1. 9. bis 31. 1.) in der Pegnitz laufen. Voraussichtlich ab April 2020 sei dann eine kurze Kernbauzeit mit hohem Vorfertigungsgrad geplant. Die Inbetriebnahme ist für September 2020 geplant.
In Bauphase 3 (ab September 2020) folgen dann Restarbeiten wie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder die Räumung der Baustellen. Der im Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung angegebene Bauzeitraum von 26 Monaten "dürfte damit erfreulich unterschritten werden", sagte Kaim.
Zuvor hatte der Vertreter der DB Netz einen kurzen geschichtlichen Rückblick gegeben, mit Angaben zur Strecke und den verkehrlichen Anforderungen. Wie berichtet, ist die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit dem Vermerk "vordringlicher Bedarf" aufgenommen mit dem Ziel, die Streckenklasse "D 4" (Radlastsatz 22,5 Tonnen, Meterlast acht Tonnen) zu gewährleisten.
Aktuell dagegen würden für die Bahnstrecke durch das Pegnitztal dauerhafte Last- und Geschwindigkeitseinschränkungen gelten. Laut Gutachten sei für drei der 23 überprüften Pegnitzbrücken ein vollständiger Ersatz erforderlich.
Die Brücke bei Unterartelshofen weise laut Landesamt für Denkmalpflege keine Denkmaleigenschaft auf. Der Bestandschutz sei durch zahlreiche nachträgliche Überbauten verloren gegangen (zuletzt 1960). Aufgrund der Anzahl der festgestellten Schäden sei die vollständige Erneuerung erforderlich.
Bei der Pegnitzbrücke zwischen Enzendorf und Platte-Tunnel (aus den Jahren 1899 und 1928) habe eine statische Nachberechnung ergeben, dass eine ausreichende Tragsicherheit nicht mehr vorliegt.
Das Zweifelder-Bauwerk in Güntersthal wurde mehrmals umgebaut, zuletzt in den Jahren 1950 und 1958. Die Überbauten sind laut Gutachten stark geschädigt, so hätten sich beispielsweise die Obergurtlamellen der beiden Hauptträger nahezu auf kompletter Länge von den Gurtwinkeln gelöst. Ebenso habe man bei den Widerlagern und am Mittelpfeiler zahlreiche Einzelschäden vorgefunden.
Als Ersatz sei ein zweifeldriger Verbundüberbau (Stahlverbundträger) vorgesehen. Das Widerlager an der Staatsstraße werde soweit zurückgesetzt, dass dadurch die Sichtlinie an der Straßeneinmündung nach Hartenstein deutlich verbessert werde.
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