Keine Extrawurst für "Weihnachtsladen"

27.7.2017, 17:57 Uhr
Keine Extrawurst für

© Foto: Klaus Trenz

Zweifellos könnte Rother am Tag der Ewigen Anbetung mit jährlich um die 12.000 Besucher ein gutes Geschäft machen. Doch es gilt in Deutschland das Ladenschlussgesetz einschließlich der Ladenschlussverordnung, machte Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU-UWV) in der Sitzung des Stadtrates deutlich. Demnach dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht geöffnet sein. Ausgenommen sind zum Beispiel Läden zur Versorgung.

Die Verordnung der Stadt aus dem Jahr 2003 besagt, dass am Dreikönigstag zwischen 9.30 und 17.30 Uhr in den Verkaufsstellen der Gemeinde Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, verkauft werden dürfen. Rothers Sortiment allerdings beinhaltet hauptsächlich Advents- und Weihnachtsartikel. Damit darf er am Dreikönigstag nicht öffnen. Dazu müssten seine Waren überwiegend den genannten entsprechen.

Frühbeißer meinte, er sei grundsätzlich dafür, Rother das Öffnen seines Ladens zu ermöglichen. Aber: "Das Gesetz steht darüber. Es wäre rechtswidrig, wenn wir die Verordnung ändern würden bei der Artikelauswahl", sagte der Rathauschef. Maria Dreßel (FWG) meinte: "Es ist unglücklich, weil es nicht in unseren Händen liegt. Vielleicht sollte er über eine Sortimentsänderung nachdenken." Zweiter Bürgermeister Rainer Brendel (BPU): "Wenn er eine Genehmigung kriegt von 10 bis 16 Uhr wird das der kirchlichen Seite nicht schaden. Um 17 Uhr beginnt die Prozession. Das Gesetz ist 14 Jahre alt, es gehört überholt."

Frühbeißer erwiderte, dass man das Gesetz nicht ändern könne. "Das Gesetz gibt uns die Ermächtigung, eine Verordnung zu erlassen. Über das Gesetz können wir uns nicht hinwegsetzen, auch wenn es die kirchliche Seite nicht stören würde." So wie Rothers Sortiment momentan aussehe, dürfe der Stadtrat keine Ausnahme machen. Auch Frühbeißer gab den Hinweis: "Er könnte sein Sortiment auf Dauer ändern. In der Verordnung heißt es ,überwiegend‘. Da ist seine Kreativität gefragt." Fünf Hände hoben sich trotzdem zugunsten von Manfred Rother, was allerdings nicht reichte. Er darf sein Geschäft nach jetzigem Stand also nicht öffnen.

In dem Zusammenhang machte Peter Wiegärtner (Junge Liste) seinem Ärger über Gewerbetreibende Luft, die am vergangenen Dreikönigstag während der Prozession Glühwein ausschenkten. Das ist verboten. Laut Frühbeißer musste der Unternehmer auf Anweisung der Stadt seinen Stand zurückbauen. "Wir müssen da ganz klar gleich dagegen vorgehen." Wiegärtner: "Man darf nicht vergessen, das ist ein kirchliches Fest. Wenn der Pfarrer mit der Monstranz rumläuft, hat der Glühweinbecher da nichts verloren."

Keine Kommentare