Königsteiner Tell-Schützen siegen vor Gericht
12.8.2015, 06:00 UhrDer Kläger will vom Verein 18 000 Euro Entschädigung, weil er sein Wirtshaus nur mit Nachlass verkaufen konnte, denn das angeblich lastenfreie Haus hatte eine Grunddienstbarkeit für die Schützen eingetragen, die noch nicht gelöscht ist.
Die Entscheidung des Richters wurde am Dienstag lediglich mitgeteilt. Anwesend war nur Günther Frieser von den Schützen. Die Anwälte beider Seiten erhalten die Begründung schriftlich. Berufung ist möglich, allerdings dann vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Der Streitwert wurde auf 17 000 Euro festgelegt.
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