"Lichterfest" in Pottenstein nun verkaufsoffener Feiertag
29.11.2017, 08:58 UhrEin Kompromiss ist das Ergebnis deshalb, weil nun alle Pottensteiner Geschäfte am Tag der Ewigen Anbetung nur in der Zeit von 11 bis 16 Uhr ihre Läden öffnen dürfen. Völlig egal, was sie verkaufen. Somit darf nun auch Manfred Rother seinen Weihnachtsladen in dieser Zeit für die Besuchermassen der alljährlichen Lichterprozession öffnen. Dies war ihm bisher versagt, da er nach der alten Verordnung nicht das darin speziell deklarierte Warensortiment angeboten hatte.
Der neuen Verordnung über die "Offenhaltung der Verkaufsstellen aus Anlass der Ewigen Anbetung" stimmten alle Stadträte zu, nachdem Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU/UWV) die Rechtslage erklärt hatte. Aus dem Gremium gab es durchwegs positive Wortmeldungen zu Bauernschmitts Antrag, den weitere neun Geschäftsleute unterzeichnet hatten.
Die Verwaltung hatte aufgrund des Antrags der Gewerbetreibenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Strikt gegen einen generellen verkaufsoffenen Feiertag am 6. Januar hatten sich die katholische Kirche und die Gewerkschaft Verdi ausgesprochen. Die Handwerkskammer hatte keine Einwände gehabt, das Landratsamt Bayreuth hatte auf die Stellungnahmen der Kirche und der Gewerkschaft verwiesen und geraten, das Verkaufsgebiet räumlich einzuschränken.
Werte in Gefahr
Pottensteins derzeitiger Pfarradministrator, der Auerbacher Dekan Marek Flasinski, sah durch eine Offenhaltung der Geschäfte am hochheiligen Pottensteiner Feiertag die christlichen Werte dieses Kirchenfestes in Gefahr und verwies auf den Schutz der Familie.
Die Gewerkschaft Verdi mahnte den Schutz der Arbeitnehmer an und wandte ein, den Tag der Ewigen Anbetung nicht zu einem Kommerztag verkommen zu lassen. Sollte der Stadtrat in seiner Sitzung einen verkaufsoffenen Feiertag beschließen, so kündigte die Gewerkschaft eine Aufsichtsbeschwerde an.
Den Schutz der Arbeitnehmer sah Frühbeißer jedoch nicht als gefährdet an, da der größte Teil der Pottensteiner Geschäfte inhabergeführte Betriebe sind. Frühbeißer verwies jedoch darauf, dass nun auch Geschäftsleute mit einem Reisegewerbeschein von auswärts kommen könnten und bei Vorhandensein eines entsprechenden Stellplatzes einen Verkaufsstand von 11 bis 16 Uhr betreiben könnten. Wie Frühbeißer betonte, könne man dies als Stadt nicht verhindern. "Eine eierlegende Wollmilchsau können wir nicht kreieren", warnte Frühbeißer. Entlang des Prozessionswegs dürfen allerdings keine zusätzlichen Essens- oder Getränkestände aufgebaut werden. Dies wiederum fällt nicht unter das Ladenschlussgesetz, sondern unter eine gastronomische Gestattung für Speisen und Getränke, erklärte geschäftsleitender Beamter Gerhard Thiem-Förster. Dazu ein Beispiel: Der Pottensteiner Metzger darf nun zwar sein Ladengeschäft öffnen und darin auch Speisen und Getränke verkaufen, nicht aber einen Bratwurstgrill vor sein Geschäft auf den Gehsteig stellen. Peter Wiegärtner (JL), der für die Pottensteiner Gewerbetreibenden sprach, forderte eine Lösung und schlug die dann so auch einstimmig beschlossene verkaufsoffene Zeit von 11 bis 16 Uhr vor. "Auch wenn die Kirche sagt, der Tag soll nicht zum Kommerz verkommen, ist er dies aber leider schon", so der Braumeister.
Maria Dreßel (FWG) sprach sich für eine Unterstützung der einheimischen Geschäftsleute aus. "Die meisten haben ohnehin keine Mitarbeiter", betonte Dreßel. "Ich sehe keinen Grund, die Gewerbetreibenden einzuschränken", so auch Robert Bärtlein (CWU/UWV). Nach seiner Meinung könne sich die Kirche am 6. Januar auch so gut präsentieren.
"Das kirchliche Fest und den Kommerz kann man gar nicht trennen", sagte Roland Lang (BU). Er bat jedoch, darauf zu achten, dass das kirchliche Fest nicht durch laute Musik und Alkoholisierte gestört werde. Dem entgegnete Frühbeißer, dass die Leute teilweise schon jetzt machten, was sie wollten. Die Gefahr sei nun groß, dass mehr Gewerbetreibende von außerhalb kommen, denn eine Eingrenzung der Verkaufsgenehmigung nur für Gewerbetreibende des Stadtgebiets sei unzulässig, so der Rathauschef.
Dem entgegnete Lang, dass eine "Störung der kirchlichen Sache auch schon durch die bisherigen Verkaufsstände passieren kann". Rainer Brendel (BPU) verwies darauf, dass man keine weiteren gaststättenrechtlichen Konzessionen mehr erteilt. Birgit Haberberger sprach sich für die CSU-Fraktion für einen verkaufsoffenen Feiertag aus.
Schließlich war noch die Frage offen, ob der verkaufsoffene Feiertag für das ganze Stadtgebiet oder nur für einen bestimmten Bereich gilt. Möglich wäre es auch gewesen, den verkaufsoffenen Feiertag auf die Geschäfte entlang des Prozessionswegs zu beschränken. Erwin Sebald (CSU) sprach sich für den gesamten Ortskern von Pottenstein aus.
Nicht in Stein gemeißelt
Der Rat beschloss jedoch, dass die neuen Öffnungszeiten am Tag der Ewigen Anbetung von 11 bis 16 Uhr für den gesamten Ortsteil Pottenstein gelten. Heinrich Plank (FWG) schlug vor, die Satzung nur für vorerst zwei Jahre zu beschließen. "Wenn wir uns dann vor Schuhverkäufern nicht mehr retten können, müssen wir uns was anderes überlegen", so Plank.
Die Politiker folgten dem Rat von Norbert Hartmann (BPU), die Verordnung nicht an einem bestimmten Gültigkeitszeitraum festzumachen. Nach Meinung von Hartmann sei die Dauer der Gültigkeit der Verordnung nicht für die nächsten zehn Jahre in Stein gemeißelt. Denn der Stadtrat könne sie jederzeit aufheben oder ändern.
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