Streit um die Wunderland-Mexikaner

27.05.2014, 23:00 Uhr
Streit um die Wunderland-Mexikaner

© Kerstin Goetzke

Bevor das Wunderland schloss, wurde der Aufenthalt so geregelt: Jedes Jahr erhielten die Mexikaner einen neuen Arbeitsvertrag für die kommende Saison, und damit bekamen sie ihr Visum, meist von April bis Dezember. Während der Wintermonate, für die sie kein Visum hatten, wohnten sie immer in Mexiko und fertigten dort Lederartikel, die sie in ihrer Heimat und in den Sommermonaten in Plech verkauften.

Auch im Dezember 2013 erhielten sie einen Arbeitsvertrag für die Saison 2014 vom Wunderland-Betreiber Ernst Schuster. „Zusätzlich zum Vertrag versprach uns Herr Schuster die Bezahlung unserer Flugtickets von Mexiko nach Deutschland. Letzteres geschah jedoch mündlich“, erklärt Mario Guadarrama, einer der sechs betroffenen Mexikaner.

Bescheid von der Behörde

Doch dann bekamen sie von der Ausländerbehörde Bescheid, dass das Wunderland 2014 nicht wieder öffnet. Ihr Arbeitgeber Schuster hat sie, so Guadarrama, nicht darüber informiert. Dann ging das Hin und Her zwischen Behörden, Botschaft und Arbeitsamt los.

Inzwischen hatte ein Unternehmen aus Hagen, die Firma Bahn, den Mexikanern eine feste Arbeit zugesichert. Das Unternehmen hatte schon früher mit den Mexikanern zusammengearbeitet und wollte sie für aztekische Seminare anstellen. Doch die Ausländerbehörde verweigerte die Zustimmung und daraufhin lehnte die Botschaft die Visaanträge ab.

Michael Benz, Pressesprecher des Landratsamtes in Bayreuth, erklärt dazu: „Die Sachbearbeiterin fand auffällige Passagen in den Arbeitsverträgen, nämlich, dass der Arbeitgeber ausdrücklich Nebentätigkeiten erlaubt.“ Aber auch nachdem das und mehrere andere Passagen, die die Ausländerbehörde ein ums andere Mal anmahnte, geändert wurde, passierte nichts. Kein Visum. Die Ausländerbehörde sprach von Gefälligkeitsverträgen, nur damit die Mexikaner wieder einreisen können.

Rechtsanwalt Henning Funke, Mitglied der Geschäftsleitung der Bahn-Gesellschaft, sagt dazu: „Wir sind ein Unternehmen und denken unternehmerisch. Wenn ich alleine schon etwa 18 000 Euro an Sozialabgaben für die Gruppe zahlen muss, ist das wohl keine Gefälligkeit.“ Er will den Streit mit der Ausländerbehörde, der schon ganze Aktenordner füllt, gerne weiterführen. „Mein Ehrgeiz ist gerade bei 120 Prozent“, erklärt er entschlossen.

Weil die Mexikaner noch nicht einreisen durften, seien bei seiner Firma schon etliche geplante Seminare entfallen, was laut Funke bereits einen wirtschaftlichen Schaden angerichtet hat. Der Rechtsanwalt meint: „Ich bin mir noch nie so sehr an der Nase herumgeführt vorgekommen wie jetzt.“

Doch die eigentlich Betroffenen sitzen zurzeit in Mexiko. Guadarrama erzählt in einem Schreiben über sich und seine Familie, dass die Mexikanergruppe zuerst 20 Jahre den Besuchern des Wunderlandes eine fremdländische Kultur gezeigt hat und dabei bemerkten sie kaum, wie sie selbst immer mehr Deutsche wurden. „Wir haben im Dorf Plech eine Wohnung gemietet, ein Auto gekauft, die deutsche Sprache und die Traditionen der Gemeinde erlernt und verinnerlicht. Selbst den Kirchweihbaum durften wir austanzen.“ Die Familie schloss viele Freundschaften und bekam sogar Besuch in Mexiko von den neu gewonnenen Freunden.

Freunde mit der Ausländerbehörde werden sie wohl nicht mehr werden, denn die prüft laut Benz gerade, ob von der Gruppe „Sozialtourismus“ in Deutschland betrieben wird. „Diese Prüfung führt zurzeit das Jobcenter durch. Wir warten dessen Berechnung ab und entscheiden dann“, so Benz.

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