Koks aus dem Darknet: Schwabacher verurteilt
18.4.2017, 12:17 Uhr"Ja, ich hab‘ das für einen Freund bestellt", gab der 24-jährige Handwerker nach der Verlesung der Anklageschrift zu. Er habe im Spätherbst des Jahres 2014 Probleme mit der Familie und der Freundin gehabt und sei auch finanziell ziemlich klamm gewesen, erklärte der Schwabacher dem Gericht seine damalige Situation.
Ein Freund seiner Freundin habe ihn gebeten, den Stoff zu besorgen, sagte Jonas B.. "Schnelles Geld" könne er sich verdienen", habe der gesagt und ihm "500 Euro für alles gegeben". Zwischen 200 und 300 Euro habe er selbst bezahlt. "Ich sah das damals als einzigen Ausweg", so der Schwabacher. Eine Monatsmiete habe er von dem Geld bezahlen können.
Lieferung per Einschreiben
Bestellt hat Jonas B. die Ware – "weil ich mich da auskenne" – im Darknet bei einem 20-jährigen Dealer in Leipzig. Geliefert wurde der Stoff unter den falschen Namen "Heineken" oder "Burger King" per DHL oder einem anderen Postzusteller meist per Einschreiben.
Als der Betreiber des "Versandhandels" der Polizei in die Fänge ging, fanden die Kriminaler aus dem Freistaat Sachsen in dessen Wohnung rund 300 Kilogramm Betäubungsmittel und eine akribisch aufgelistete Buchführung. So wurde auch Jonas B. ermittelt, und es erklärt, warum es so lange gedauert hat bis zur Gerichtsverhandlung.
Rechtsanwalt Rudolf Feder versuchte mehrmals zu verdeutlichen, dass zwischen Handel und Geschäftemachen ein großer Unterschied sei. "Mein Mandant wollte keine dicken Gewinne erzielen", sagte Feder, "er hat sich in einer schwierigen persönlichen Situation befunden" und sei auf das Angebot, auf relativ einfache Weise schnelles Geld zu verdienen blödsinnigerweise eingegangen.
Nicht ohne Geldstrafe
Nachdem Staatsanwältin Katja Beugel 180 Tagessätze zu 40 Euro als Strafe gefordert hatte, meinte Feder, dass diese Sätze dem tatsächlichen Verschulden des Angeklagten nicht gerecht würden. Der Anwalt plädierte für eine Einstellung des Verfahrens verbunden mit einer Geldauflage.
Das freilich rang Richterin Dr. Andrea Martin nur ein müdes Lächeln ab. Als erfahrener Anwalt müsste Feder wissen, dass da ohne Geldstrafe gar nichts gehe, meinte sie und verurteilte den 24-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die Strafe findet damit allerdings keine Berücksichtigung in seinem Führungszeugnis.
Richterin Dr. Martin sprach von einer (verspäteten) Jugendsünde und hielt Jonas B. sein Geständnis zugute, mit dem er sich letztendlich selbst belastet hatte. Da der 24-Jährige nicht selbst konsumiert habe und die Tat lange zurück liege, meinte die Richterin, dass es nun gut sein müsse.
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