Schwabach: Asylbewerber verletzt Polizisten schwer

9.6.2017, 19:22 Uhr

Bereits Ende Mai war dem Mann, der in der Unterkunft in Schwabach lebt, mit rechtskräftigem Bescheid eröffnet worden, dass er mit seinem Wohnsitz der Stadt Ansbach zugewiesen worden ist. Der Aufforderung zum Umzug kam er aber bisher nicht nach. Auf Bitten des Schwabacher Sozialamtes, das den Bescheid vollstrecken sollte, fuhr deshalb eine Polizeistreife gegen 14.15 Uhr zu der Unterkunft in der Regelsbacher Straße. Auch eine Mitarbeiterin des Sozialamtes war vor Ort.

Als der Mann geöffnet hatte, entwickelte sich laut Polizeiangaben sofort eine verbale Auseinandersetzung zwischen ihm, der Sozialamtsmitarbeiterin und den Polizisten. Völlig unvermittelt habe der 25-Jährige plötzlich unter einem Tisch ein Messer hervorgezogen und es auf die Polizeibeamten geworfen. Das Messer habe jedoch sein Ziel verfehlt. Dann habe der 25-Jährige die Scheibe einer Balkontür zerschlagen, sich eine Glasscherbe gegriffen und soll versucht haben, auf einen Beamten einzustechen.

Den Angriff habe der Beamte zwar abwehren können, allerdings sei er dabei derart schwer an der Hand verletzt worden, dass er unverzüglich in ein Krankenhaus gebracht und operiert werden musste. Nach ärztlicher Auskunft wird der Polizist mehrere Monate dienstunfähig bleiben. Seine Kollegin erlitt leichte Blessuren.

Überwältigt und gefesselt

Der Asylbewerber habe letztlich überwältigt und gefesselt werden können. Er erlitt leichte Verletzungen - nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei durch herumliegende Glassplitter. Ein Alkoholtest bei dem Mann verlief negativ. Die Mitarbeiterin des Sozialamtes blieb unverletzt.

Bei der zunächst verwendeten Tatwaffe, so die Polizei, handele es sich um ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimeter. Das Messer wurde sichergestellt.

Die weitere Sachbearbeitung wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag übernahm das Fachkommissariat der Schwabacher Kriminalpolizei. Der 25-Jährige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage überstellt.


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