Schwan-Stabilo: Küchenstreit vor Gericht beigelegt
30.11.2014, 19:03 UhrEine 20 Jahre alte Küche sorgte für großen Wirbel bei Schwan-Stabilo. Statt die alte Kantinenausstattung des Unternehmens auf dem Schrottplatz zu entsorgen, wollten zwei Mitarbeiter sie gegen eine Spende an zwei Gastwirte aus der Region abgeben. Der Erlös, etwa 2000 Euro, sollte an den Sozialfonds der Gemeinde Heroldsberg gehen, so der Plan von Wolfgang L. und Herbert R. Ihr Arbeitgeber, die Schwanhäußer Industrie Holding, wertete die Aktion als eigenmächtigen Verkauf von Firmeneigentum und kündigte den beiden Mitarbeitern 2013 fristlos wegen des Verdachts der Unterschlagung.
Wolfgang L. und Herbert R. legten Kündigungsschutzklage beim Nürnberger Arbeitsgericht ein – mit unterschiedlichem Erfolg: Wolfgang L. gewann seinen Prozess vor der 11. Kammer, Herbert R. unterlag vor der 12. Kammer. In zweiter Instanz landete der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG).
Bei L. machte das LAG bereits im Oktober deutlich, dass auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden. Ob das Verhalten die Kündigung eines seit Jahrzehnten bestehenden und bislang unbelasteten Arbeitsverhältnisses erfordern würde, stellten die Richter in Frage.
Die Anwälte beider Seiten verhandelten hart und einigten sich nun auf einen Vergleich: L. kann seinen Arbeitsplatz behalten, muss aber 2000 Euro an eine Elterninitiative krebskranker Kinder spenden. Auch für Herbert R. handelten die Juristen eine nahezu identische gütliche Einigung aus. Auch der 61-Jährige behält seinen Job und spendet für einen guten Zweck.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen