Seehofer mahnt Gerichte zu mehr Eile im Fall Mollath
29.6.2013, 14:35 UhrWenn es aber so viele Fragen gebe wie bei der seit sieben Jahren andauernden Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie, dann dürfe ein Politiker eine Bitte äußern: „Ist Herr Mollath bei all den Zweifeln die jetzt aufgetaucht sind, zurecht untergebracht oder nicht?“
Seehofer nannte ausdrücklich die Landgerichte in Bayreuth und Regensburg - ersteres prüft regelmäßig die Rechtmäßigkeit der Unterbringung, letzteres hat über die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu entscheiden. „Das ist überhaupt keine Einflussnahme auf die Justiz“, sagte Seehofer - „aber ich denke, wir sollten schon Wert darauf legen, dass in zumutbarer Zeit diese Dinge von der Justiz unabhängig entschieden werden - sowohl der Wiederaufnahmeantrag als auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Unterbringung.“
Das Landgericht Regensburg hat bislang nicht über die Wiederaufnahmeanträge entschieden, die seit März vorliegen. Nach dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft sind dem Vorsitzenden Richter, der Mollath 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit einweisen ließ, mehrere Rechtsfehler unterlaufen.
Das Landgericht Bayreuth hatte zuletzt die Unterbringung Mollaths bestätigt - unter anderem, weil es keine neue psychiatrische Stellungnahme gibt. Der bisherige Gutachter sieht sich von Mollath-Unterstützern diffamiert und nicht mehr in der Lage, sein Gutachten zu aktualisieren.
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