Staatsanwaltschaft hält Gustl Mollath für schuldig

9.8.2014, 11:08 Uhr
Im Mollath-Prozess wurden am Freitag die Plädoyers gesprochen. Demnach ist der 57-Jährige laut der Staatsanwaltschaft schuldig.

© dpa Im Mollath-Prozess wurden am Freitag die Plädoyers gesprochen. Demnach ist der 57-Jährige laut der Staatsanwaltschaft schuldig.

Die Freiheit ist dem Ex-Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath zwar sicher – aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber nur mit dem Makel des Gewaltverbrechers. Der Nürnberger habe seine damalige Ehefrau am 12. August 2001 misshandelt und eingesperrt sowie Dutzende Reifen zerstochen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag in seinem vierstündigen Plädoyer vor dem Landgericht Regensburg.

Er forderte, Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen. Der Vertreter der Nebenklage schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für Mollath. Das Urteil soll kommenden Donnerstag (14. August/09.00 Uhr) verkündet werden, wie das Landgericht am Freitagabend bekanntgab.

Dilettantischer Arzt

Der Angeklagte habe seine damalige Ehefrau geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, so Meindl. Außerdem habe der heute 57-jährige Mollath sie Monate später für etwa 90 Minuten in einem Zimmer eingeschlossen. Der Anklagevertreter betonte, dass er die Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig halte. Auch habe ein Arzt die Verletzungen gesehen und dokumentiert, wenngleich dilettantisch.

Zudem ist Meindl überzeugt, dass Mollath die Reifenstechereien begangen hat. „Die Geschädigten waren allesamt Mitglieder einer Gruppe, die sich aus Sicht des Angeklagten gegen ihn verschworen haben.“ Laut Oberstaatsanwalt war der Angeklagte bei den Taten voll schuldfähig. Er habe Recht von Unrecht zu unterscheiden gewusst. Eine wahnhafte Störung Mollaths sei, wenn überhaupt, erst von 2003 an denkbar.

Freispruch und Entschädigung

Da bei einem Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten dieser nicht schlechter gestellt werden dürfe als beim Ausgangsverfahren, sei Mollath jedoch freizusprechen. Zudem ordnete Meindl eine Entschädigung für die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung an. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren sowie die Ausgaben Mollaths für seine Verteidigung trägt ohnehin die Staatskasse.

Mollath hatte am Freitag sein Schweigen gebrochen und die Vorwürfe zurückgewiesen. „Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen.“ Er bezichtigte seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Sie habe Straftaten erfunden, die er begangen haben soll, „um mich kostengünstig zu entfernen“, behauptete Mollath. Für ein Komplott der damaligen Frau Mollath, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, gebe es keine Beweise, sagte Meindl.

Intrigen, Lügen, kalte Berechnung

Dafür hätten Ärzte, Psychiater, Staatsanwälte und auch Richter mit ins Boot genommen werden müssen. „Zu dieser Hypothese sage ich: Nein!“, so der Oberstaatsanwalt. Selbst wenn die Vorwürfe Mollaths stimmten, sei das kein Grund, so mit seiner Frau umzugehen. Die Verteidigung ist dagegen ebenfalls überzeugt von einer Intrige der Ex-Frau mit Lügen und kalter Berechnung. Sie habe mit ihrem Mann abrechnen wollen, sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate.

Er betonte, an dem Tag, als Mollath die Bank seiner damaligen Ehefrau über deren Schwarzgeldtransfers in die Schweiz informierte, habe sie erstmals der Polizei die angeblichen Übergriffe geschildert. Dabei hätten diese eineinhalb Jahre zurückgelegen. „Dies war nicht Teil eines Rosenkrieges, sondern eines neu zu schaffenden Profils Mollaths“ als kranker, gefährlicher Mann, meinte Strate. Er forderte Freispruch „ohne Wenn und Aber.“

Der Oberstaatsanwalt hatte zuvor den Richter, der die Zwangsbegutachtung Mollaths im Jahr 2003 angeordnet hatte, verteidigt. Wenn ein Gericht Zweifel an der Schuldfähigkeit habe, bleibe nichts anderes als eine solche Begutachtung. Und wenn dieser sich weigere, gebe es keine Alternative zur Zwangsbegutachtung.

Dieser Artikel wurde am 9. August um 11 Uhr aktualisiert.

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