Unwetterschäden: Versicherung schnell informieren
30.5.2016, 22:47 UhrHäufig müssen Versicherte laut Vertrag die Schäden unverzüglich melden, damit sie den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden, betont der Bund der Versicherten (BdV). Typische Wohngebäudeversicherungen übernehmen normalerweise Schäden an Immobilien durch Sturm und Hagel sowie Blitzeinschlag. Wird ein Haus durch Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen, würde allerdings eine zusätzlciher Elementarschadenversicherung nötig sein, die dann für den Schaden eintritt.
Die Meldung des Schadens sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen. Als erste Maßnahme kann es aber auch ausreichen, anzurufen oder eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentation sollten Betroffene Fotos machen, rät der BdV.
Daneben ist eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen. Der Versicherte muss aber den Schaden gering halten.
Diese Versicherungen begleichen die Schäden:
Dachziegel und Fensterscheiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde.
Elektrogeräte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig.
Auto: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel voll erstattet.
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