Abwassergebühr zum Teil ungültig

6.3.2014, 14:18 Uhr
Abwassergebühr zum Teil ungültig

© Alexbuirds

Die Abwassergebühr ist in der Altmühlstadt eine ziemlich schwere Geburt. Bereits zum 1. Januar 2013 hatte man in Pappenheim und seinen Ortsteilen die bisher acht Abwassersysteme zusammengelegt. Die neuen Gebühren setzte man aber erst im Herbst des Jahres fest. Eine unzulässige rückwirkende Gebührenerhöhung monierten zwei Bürger. In diesem Punkt scheint die Stadt, laut Bürgermeister Sinn, zwar Recht zu bekommen – es war keine rückwirkende, sondern eine erstmalige Gebührenfestsetzung – dafür sieht man im Landratsamt die Grundgebühr als unzulässig an.


Die hatte der Stadtrat eigentlich schon 2013 erheben wollen, sich dann aber aus Furcht vor einem öffentlichen Aufschrei davon verabschiedet. Zum 1. Januar dieses Jahres ist sie nun in Kraft und sorgt gleich für Ärger. Denn die pauschalen 40 Euro pro Anwesen folgen zwar einem nachvollziehbaren Gedanken, sind aber offenbar nicht zulässig.


Mit der Abgabe wollte man auch bei den leer stehenden Häusern und Gehöften Geld einsammeln. Sind die nicht mehr ans Wassernetz angeschlossen, zahlen sie aktuell keinen Cent, obwohl sie über die teils beachtlichen Dachflächen große Mengen Regenwasser ins Kanalsystem einleiten. Gut gedacht, schlecht gemacht. „Eine einheitliche Grundgebühr ist nicht zulässig. Das werden wir der Stadt mitteilen und dringend dazu raten, das zu ändern“, sagte Klaus Geyer von der Rechtsaufsicht am Landratsamt.


Offenbar hatte die Verwaltung der Stadt diese Bedenken schon im
Entscheidungsprozess geäußert. Der Stadtrat aber drängte auf die  einheitliche Gebühr. So wollte man dafür sorgen, dass auch die Besitzer von leer stehenden Anwesen für das Regenwasser zahlen, dass sie in den Kanal einleiten. Das sei aber nicht über die Grundgebühr sicherzustellen, sondern über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, erklärte Geyer auf Anfrage unserer Zeitung.
 Derzeit richtet sich die Abwassergebühr allein nach dem Trinkwasserverbrauch. Die gesplittete Abwassergebühr zieht zur Berechnung auch die  Dachflächen sowie die versiegelten Flächen eines Grundstücks heran, von denen Oberflächenwasser in den Kanal eingeleitet wird.


Die Stadt will nun die einheitliche Grundgebühr zunächst aussetzen und zum 1. April eine neue, gestaffelte einführen, die sich an dem Rohrdurchmesser des Wasserzuflusses orientiert, erklärte Bürgermeister Sinn. Damit allerdings bleiben die leer stehenden Anwesen weiter außen vor.


Sinn schmerzt die Niederlage. „Es geht darum, dass wir die Rücklagen füllen, um die anstehenden Investitionen möglichst ohne Ergänzungsbeiträge machen zu können.“ Die Verzögerung kostet Geld und verschmälert zudem auch dauerhaft die Einkommensbasis.
 

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