Williamson trennt sich von Anwalt
20.6.2011, 19:34 Uhr
Kurz vor dem Berufungsprozess gegen den britischen Holocaust-Leugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung hat sich der Bischof der umstrittenen Piusbruderschaft erneut von einem Verteidiger getrennt. Der Heilbronner Rechtsanwalt Norbert Wingerter sagte der Nachrichtenagentur dpa, es gebe zwischen ihm und seinem Mandanten unterschiedliche Vorstellungen über die Verteidigungsstrategie. «Ich bin nicht mehr sein Anwalt», sagte Wingerter am Montag.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Williamson von seinem damaligen Verteidiger, einem Coburger Rechtsanwalt, getrennt. Danach hatte der 71-Jährige zunächst für den Berufungsprozess wegen Volksverhetzung einem Anwalt das Mandat übertragen, der einem damaligen «Spiegel»-Bericht zufolge der rechten Szene zugeordnet wird. Daraufhin drohten die Piusbrüder Williamson mit einem Ausschluss, falls er sich keinen neuen Anwalt nimmt. So ging der Bischof der erzkatholischen Bruderschaft dann zu Wingerter.
«Er meint, man könnte den Holocaust in Zweifel ziehen.»
Der bereits für Herbst 2010 geplante Prozess vor dem Regensburger Landgericht wurde wegen der Anwaltswechsel verschoben und sollte nun am 4. Juli neu aufgerollt werden. Von dem Gericht war am Montag keine Stellungnahme mehr zu erhalten, ob es eventuell erneut zu einer Verzögerung kommt. Auch der neue Verteidiger, laut Wingerter ein in Frankfurt am Main praktizierender Honorarprofessor der Marburger Universität, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Williamson hatte in einem im Pius-Priesterseminar nahe Regensburg aufgezeichneten Fernsehinterview den Massenmord an den Juden in den Nazi-Gaskammern bestritten. Der Fall hatte die gesamte katholische Weltkirche in eine Krise gestürzt. Das Regensburger Amtsgericht hatte Williamson deswegen zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro (100 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt. Gegen das Urteil legten beide Seiten, Verteidigung und Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel ein.
Wingerter meinte, dass Williamson gute Aussichten auf einen Freispruch habe, wenn man vor Gericht argumentiert, dass die Äußerungen vor der Kamera eines schwedischen TV-Teams nicht öffentlich und nicht zur Ausstrahlung in Deutschland gewesen seien. Williamson wolle dies allerdings so nicht, sagte der Rechtsanwalt: «Er meint, man könnte den Holocaust in Zweifel ziehen.» Solch eine Strategie mache aber keinen Sinn vor deutschen Gerichten, sagte Wingerter, der sich auch von den Ansichten Williamsons distanzierte.
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