Wortgefechte um Aussage von Zschäpes früherem Anwalt
23.10.2014, 17:12 UhrIm NSU-Prozess haben die Beteiligten erbittert um die Frage gerungen, auf welche Weise ein Gespräch von Beate Zschäpe mit deren früherem Anwalt als Beweismittel ins Verfahren eingebracht werden kann. Der Streit entzündete sich am Donnerstag daran, dass Zschäpe den Anwalt nur teils von seiner Schweigepflicht entband. Die Sitzung wurde mehrfach für Beratungen unterbrochen.
Zschäpe hatte sich im November 2011 nach tagelanger Flucht bei dem Anwalt gemeldet. Sie hatte zuvor die Fluchtwohnung des NSU-Trios angezündet, als sie vom Tod ihrer beiden Gefährten Mundlos und Böhnhardt erfahren hatte. Der Anwalt sagte, Zschäpe habe «vor dem Brandereignis» bei ihrer betagten Nachbarin geklingelt, um sicher zu gehen, dass niemand im Haus sei. Die Nachbarin sei aber «nicht da» gewesen oder habe sich nicht gemeldet. Einige Details blieben unklar. So sagte der Anwalt, Zschäpe und die Nachbarin hätten im selben Hausaufgang gewohnt. Tatsächlich wohnten sie in getrennten Treppenhäusern mit separaten Türen.
Tod der Nachbarin in Kauf genommen
Weitere Fragen durfte der Anwalt nicht beantworten, weil Zschäpe ihn über ihre jetzigen Verteidiger allein zum Thema des Klingelns und der Nachbarin von der Schweigepflicht befreite. Diese Frage ist deshalb von Belang, weil die Bundesanwaltschaft ihr wegen des Feuers versuchten Mord an der alten Frau vorwirft. Sie habe Beweismittel in der Wohnung vernichten wollen und dafür den Tod der Nachbarin in Kauf genommen.
Zschäpe hatte 13 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund verbracht. Während dieser Zeit sollen sie zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Mundlos und Böhnhardt waren am 4. November 2011 nach einem Überfall auf eine Sparkasse in Eisenach aufgeflogen und sollen sich darauf das Leben genommen haben.
Nächster Verhandlungstermin im NSU-Prozess ist der 4. November, exakt drei Jahre später. Davor legt das Gericht eine Woche Herbstferien ein.
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