Die Wahrheit hinter dem Franken-„Tatort“
14.4.2015, 19:56 Uhr„Lehre, Forschung und Studium an der Hochschule sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“ Das fordert der Arbeitskreis „Zivilklausel“, den die gewählte Studierendenvertretung der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) vor einem Jahr gegründet hat. „Der ,Tatort‘ spielt uns in die Karten“, sagt Carolin Kister, „Er bringt dem Thema Rüstungsforschung eine breite Öffentlichkeit.“ Die Studentin ist Fachschaftsvertreterin an der Philosophischen Fakultät und engagiert sich im Arbeitskreis.
Die sogenannte Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung der Wissenschaft, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Das setzt voraus, dass die Hochschulen nicht im Auftrag der Bundeswehr oder Rüstungsindustrie arbeiten, also keine Drittmittel von diesen Einrichtungen erhalten. Unter anderem die Bremer Hochschulen und die Universitäten Tübingen, Rostock, Darmstadt und Frankfurt haben solche Zivilklauseln in ihre Grundordnungen aufgenommen. An der FAU flossen im vergangenen Jahr 500 000 Euro der insgesamt 180 Millionen Euro aus Drittmitteln in „militärisch nutzbare“ Projekte. Das bedeutet, dass Grundlagenforschung sowohl zivilen als auch militärischen Nutzen haben kann. So lassen sich beispielsweise mit Prüfmethoden neuer, zerstörungsfreier Verbundwerkstoffe winzige Risse in Flügeln finden, sowohl an Windkraftanlagen als auch bei Kampfflugzeugen. „Über diese ,Dual-Use-Problematik‘ diskutieren wir immer wieder“, sagt Joachim Hornegger, der seit April als FAU-Präsident im Amt ist, nach der Ausstrahlung des Franken-„Tatort“. „Aber ein Professor kann bei uns keine heimlichen Verträge abschließen, alles wird von der Hochschulleitung geprüft.“
In dem Krimi hatte der getötete Professor Christian Ranstedt im Auftrag des Pentagon an Raketenköpfen geforscht. „Nato restricted“ und „ohne Wissen der Regierung und der Universitätsleitung“, finden die Kommissare auf der Leinwand heraus. „Top-Secret-Verträge gibt es bei uns nicht“, sagt Hornegger. Aber Geheimhaltungsklauseln durchaus. Bestimmte Ergebnisse dürfen zunächst nicht publiziert werden. Der Präsident der Uni Bielefeld schickte Hornegger noch während der Übertragung Grüße aufs Handy: „Was läuft denn da bei dir?“, schrieb er mit einem Augenzwinkern. „Das ist ja ein Einstand.“
Mehr Infos auf: www.stuve.fau.de/friedlich
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