Das Club-Dilemma: Das verhindert Köllners Rauswurf

11.2.2019, 14:34 Uhr
Bornemann steht fest hinter Köllner. Müssen die beiden zusammen gehen?

© Sportfoto Zink / DaMa Bornemann steht fest hinter Köllner. Müssen die beiden zusammen gehen?

Die Beurlaubung eines Trainers fällt nicht in die Kompetenz des Gremiums, das, vereinfacht formuliert, nicht zuständig für das Tagesgeschäft (auch wenn es immer wieder Aufsichtsräte gab, die das anders sehen) ist. Die Entscheidung über den Trainer obliegt dem zweiköpfigen Vorstand, also dem für Sport zuständigen Andreas Bornemann und dem Finanzchef Niels Rossow.

In der Satzung ist geregelt, dass beide einstimmig entscheiden müssen, Bornemann hat aber wiederholt geäußert, er sehe keinen Anlass, an Köllner zu zweifeln. Eine Beurlaubung des Trainers ist dennoch möglich. Erstens könnte man versuchen, Köllner zum Rücktritt zu bewegen, das ist wohl auch geschehen - ohne Erfolg, Köllner will, aus seiner Sicht verständlicherweise, seine Arbeit fortsetzen. Die Satzung ließe aber auch eine andere Variante zu: Gibt es im Vorstand keine Mehrheit (stimmt also nur Rossow gegen Köllner), hat "jedes Vorstandsmitglied das Recht, die Angelegenheit dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzulegen" (Satzung).

Also: Auf Antrag von Rossow könnte der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit empfehlen, den Trainer zu beurlauben. Allerdings: Damit wäre Bornemann objektiv schwer beschädigt und kaum mehr im Amt zu halten, ein solcher Weg käme einem Misstrauensvotum gegen Bornemann gleich.

Eine dritte Möglichkeit wäre Bornemanns Beurlaubung durch den Aufsichtsrat, der dann einen - möglicherweise kommissarischen - zweiten Vorstand berufen müsste.

 

Das Problem ist: Es gibt Aufsichtsräte, die zwar einen Trainerwechsel wünschen, nicht aber eine Trennung von Bornemann. Denkbar ist weiterhin alles: Vom Verbleib von Trainer und Sportvorstand bis hin zur Trennung von beiden. Einer Aufsichtsratssitzung bedarf es dafür nicht, laut Satzung können Beschlüsse "auch außerhalb von Vorstandssitzungen in gemischter Form mündlich, telefonisch, schriftlich, fernschriftlich, per E-Mail oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation und Datenübertragung gefasst werden".

Die Argumente gegen den Trainer sind bekannt:

Erstens: die Ergebnisse, Nürnberg hat seit 15 Spielen nicht mehr gewonnen, ein einziger Sieg hätte gereicht, um zum Relegationsrang aufzuschließen. Zweitens: Die Spielanalysen. Es ist Köllners gutes Recht, positive Dinge zu sehen, aber der Kontrast zwischen Bewertung und Inhalt erscheint seinen Kritikern zu groß. Drittens: Die mangelnde Konstanz, wie breit die Palette an Leistungsschwankungen ist, zeigte negativ vor allem das Pokal-Aus beim HSV. Es gibt Aufsichtsräte, die sich mehr Feuer wünschen, weil zumindest theoretisch noch die Chance auf den Klassenverbleib besteht. 

Viertens: Die Personalien, vor allem die Reservistenrollen für Zweitliga-Leistungsträger wie Eduard Löwen und Mikael Ishak sorgen für Missfallen. Köllner hat das wiederholt mit Form und Leistung begründet, teils sogar nachvollziehbar, es gibt aber die Meinung, man müsse die Mannschaft über führende Spieler stärken. Führende Spieler sieht man nicht.

Bornemanns demonstrativ positive Haltung zu Köllner stößt im Club ebenfalls auf Verwunderung, man bemerkt einen wachsenden Kontrast zum Publikum, eine "Entfremdung" (wie das ein Mitglied des Gremiums sagt). Man nehme alle Bedenken ernst, wolle sich indes, heißt es aber auch, nicht von Volkes Stimme allein treiben lassen. Bornemanns große Verdienste an der Konsolidierung seien ebenfalls zu berücksichtigen, natürlich auch Köllners Verdienste am Aufstieg.

Ob am heutigen Montag noch eine Entscheidung fällt, lässt sich ebenfalls noch nicht absehen. Darüber, ob man zügig beschließen oder länger beraten sollte, gibt es ebenfalls unterschiedliche Ansichten.

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