Klage abgelehnt: Niederlage für Pechstein

7.6.2016, 11:43 Uhr
Klage abgelehnt: Niederlage für Pechstein

Hoffnung keimte bei allen Sportlern auf, doch nun hat der Bundesgerichtshof alle Zuversicht zerschmettert. Auch künftig können Urteile des Internationalen Sportgerichtshofes nicht in Deutschland angefochten werden. Das ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes auf die Schadenersatzklage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein. Das höchste deutsche Zivilgericht wies die Klage der 44 Jahre alten Berlinerin gegen den Eislauf-Verband ISU ab. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München diese angenommen ehe die ISU dagegen in Revision gegangen war.

"Wir sind tief enttäuscht. Das war noch nicht das letzte Wort“, reagierte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer auf die BGH-Entscheidung. Möglich sei nun der Zugang zu den nach internationalen Recht zuständigen schweizerischen Gerichten. "Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht“, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag nach der Urteilsverkündung mit.

Damit gibt es auch künftig für Sportler in Deutschland keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten. Pechsteins Akte kann nun am Oberlandesgericht München nicht neu aufgerollt werden. Pechstein kündigte an, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

Pechstein: "Jeder Flüchtling genießt mehr Rechtsschutz"

Rund 50 Minuten zog sich Pechstein am Dienstag mit ihren Anwälten zurück, dann trat sie vor die TV-Kameras. "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht", beklagte die Berlinerin, nachdem ihr durch den BGH die Möglichkeit verwehrt wurde, in dieser Sahce vor deutschen Zivilgerichten zu klagen. "Ich habe mich hier gefühlt wie vor dem Internationalen Sportgerichtshof", kommentierte sie. "Ich hatte immer einen festen Glauben in die deutsche Justiz. Der hat jetzt aber einen Dämpfer erhalten." Der CAS sei "kein unabhängiges Gericht", fügte sie hinzu und kündigte an: "Ich werde eine Sportlergewerkschaft gründen."

Auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat das Urteil des Bundesgerichtshofes "zur Kenntnis" genommen. "Für uns ist es wichtig, das Vertrauen in die Schiedsgerichtsbarkeit zu stärken", hieß es in einer NADA-Erklärung am Dienstag. "Wir haben daher bereits unabhängig von dem Urteil die Rechte der Athleten im Schiedsverfahren deutlich gestärkt." Die Ordnung des Deutschen Schiedsgerichts wurde mit Experten und unter Einbindung von Athletenvertretern überarbeitet.

Pechstein behauptet, nie gedopt zu haben, und verklagte die ISU auf Schadenersatz in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro. Internationale Hämatologen hatten den Nachweis geführt haben, dass Pechsteins Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Blutanomalie hervorgerufen wurden.

 

 

 

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