Das muss im Antrag auf Teilzeit stehen
11.11.2016, 19:59 UhrWas muss der Antrag auf Teilzeitarbeit enthalten?
Er sollte schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Das Schreiben muss den Beginn der Teilzeitarbeit enthalten sowie den Umfang. Unbedingt zu empfehlen ist zudem, die gewünschten Tage mit genauer Verteilung der Stunden über die Woche anzugeben. Alles in allem so konkret wie möglich.
Wenn man sich gut mit dem Chef versteht - reicht da nicht eine mündliche Vereinbarung?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass der Chef ein Jahr vorher sagt: "Teilzeit - kein Problem". Auch ein halbes Jahr vor Beginn kommt es vor, dass der Arbeitgeber erklärt: "Das kriegen wir schon hin." Am Ende der Hinhaltetaktik heißt es dann: "In einer Woche geht’s los - in Vollzeit." Die Mutter ist dann total verzweifelt, weil sie keine Kinderbetreuung hat. Schlimmstenfalls kündigt sie das Arbeitsverhältnis, weil ihr die Kinder wichtiger sind als der Stress am Arbeitsplatz.
Warum scheuen sich Beschäftigte oft, eine klare Vereinbarung abzuschließen?
Die meisten Arbeitnehmer wollen sich so flexibel wie möglich zeigen - nach dem Motto: "Einmal auch am Nachmittag arbeiten, sollte zur Not auch klappen." Das kann dann leicht extrem schwierig werden, wenn die Kinderkrippe dann gar nicht geöffnet ist. Das Schlimmste ist, wenn nie ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt worden ist. Der Arbeitnehmer kann dann nicht beweisen, dass er oder sie den Antrag richtig und rechtzeitig gestellt hat.
Was bedeutet genau rechtzeitig? Welche Frist ist einzuhalten?
Der Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung ist allerspätestens drei Monate vor Beginn einzureichen. Und: Die betreffende Person muss im Minimum bereits sechs Monate bei dem Betrieb beschäftigt sein. Wenn der Arbeitgeber bis einen Monat vor Beginn der angestrebten Beschäftigung nicht reagiert, tritt die Fiktionswirkung ein, das heißt, die Bedingungen gelten so wie beantragt.
Gehört in den Antrag auch die Angabe, wie lange der Teilzeitmodus dauern soll?
Nein. Den Antrag kann man nicht befristet stellen.
Was ist der beste Weg, wenn man von Teilzeit wieder auf Vollzeit oder eine Zweidrittelstelle zurück will?
Das ist ungleich schwieriger als die Verkürzung der Arbeitszeit. Der Gesetzgeber hat hierbei vieles schwammig formuliert. Im Gesetz heißt es, die Mitarbeiterin mit dem Wunsch nach Verlängerung ist bevorzugt zu berücksichtigen. Und dann kommen die Einschränkungen wie "bei gleicher Eignung". Aber: "Zwei Menschen sind nie gleich", sagt Anwalt Axel Angerer, ebenfalls von der Kanzlei Manske. Und wenn dies nicht mit Arbeitszeitwünschen anderer kollidiert. Und wenn nicht weitere dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dieser Passus im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist leider ein zahnloser Tiger.
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