Energiewendebündnis übt Kritik

Nachbesserungen nötig: Nürnberger Klimaschutzfahrplan in der Kritik

Gabriele Eisenack

Lokalredaktion

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19.5.2021, 05:50 Uhr
Klimaschutz ist vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Anliegen. Immer wieder gehen sie für ihr Anliegen auf die Straße, wie kürzlich zum 250. Bestehungstag es Klimacamps auf dem Sebalder Platz.

© Roland Fengler, NNZ Klimaschutz ist vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Anliegen. Immer wieder gehen sie für ihr Anliegen auf die Straße, wie kürzlich zum 250. Bestehungstag es Klimacamps auf dem Sebalder Platz.

"Der Klimaschutzfahrplan muss dringend nachgebessert werden", fordert Peter Mühlenbrock vom Energiewendebündnis. Aus Sicht der Klimaaktivisten ist der Inhalt des Pakets nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Die Karlsruher Richter hatten mit Blick auf das Klimaschutzgesetz von 2019 vom Bund Nachbesserungen gefordert. Es sei teilweise nicht mit den Grundrechten im Einklang. So fehlten beispielsweise ausreichende Vorgaben für eine Reduktion der Emissionen ab dem Jahr 2031. Die Richter führten als Argument an, dass damit die Gefahren des Klimawandels auf die Zeit danach verschoben würden und damit die Last der jüngeren Generation aufgebürdet werde. Die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoß müssten auch nach 2030 genauer geregelt sein.

Das Nürnberger Klimaschutzbündnis moniert denn auch, dass der Klimaschutzfahrplan der Stadt ebenfalls nur bis 2030 ausgelegt ist. "Schon aus diesem Grund ist er nicht vereinbar mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", so Mühlenbrock. Er fordert außerdem, dass der Stadtrat mehr Druck auf den regionalen Energieversorger N-Ergie ausübt, sich stärker für den Klimaschutz zu engagieren.

Ausstoß von Treibhausgasen verringern

Im Klimaschutzgesetz des Bundes stand bisher lediglich, dass 2025 eine Verordnung erlassen werden muss, die regelt, was ab 2030 passieren soll, um den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu verringern. Das war den Richterinnen und Richtern zu wenig.

Otto Heimbucher, der umweltpolitische Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion, betont, dass sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesregierung richtet und nicht an die Kommunen. Abgesehen davon sei man bereits daran, den Nürnberger Klimaschutzfahrplan anzupassen. Auch der Freistaat Bayern überarbeite seine Planung, fügt Heimbucher hinzu. Sicher gebe es auch auf Seiten der N-Ergie noch viel tun, räumt Heimbucher ein. Aber auch jeder einzelne, jede einzelne sei in der Pflicht. "Es geht nicht nur darum, auf andere Energien umzusteigen, sondern auch darum, Energie einzusparen und das Klima zu schonen. Auch im privaten Bereich: beim Heizen, Fliegen, Autofahren."

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