Archäologische Funde: Überbauung ist okay
8.3.2020, 16:41 UhrDies hat eine Anfrage beim Landesamt für Denkmalpflege ergeben. Das Referat, das für Bodendenkmäler zuständig ist, hat seinen Sitz in Nürnberg. Der stellvertretende Referatsleiter Martin Nadler hat auf Anfrage erläutert, wie die Vorschriften und Verfahrensweisen des Denkmalschutzes aussehen, wenn derart große Baumaßnahmen an geschichtsträchtigen Plätzen geplant sind, wie der Herzogenauracher Schloss-Hügel nun einmal einer ist.
Wer hier bauen will, unterkellern oder einen Hochbau mit Bohrpfählen gründen, der muss mit Zeugnissen der Geschichte im Untergrund rechnen. Somit ist vorgeschrieben, dass vor der Bautätigkeit der Untergrund archäologisch untersucht wird. Mit dem Bauantrag und dessen Genehmigungsverfahren muss auch das Landesamt für Denkmalpflege zu tun bekommen. Der Bauherr muss die Denkmalschutzbehörde am Verfahren beteiligen, dessen fachliche Stellungnahme akzeptieren.
Die Fachbehörde prüft ab, welche Denkmäler zu erwarten sind, im Fall Herzogenaurachs die in Quellen überlieferte Vorgänger-Anlage des heutigen Schlosses. Dann wertet das Landesamt auch das zu erwartende Bodendenkmal nach denkmalpflegerischer Wichtigkeit und gibt eine Stellungnahme ab, wie damit zu verfahren sei. Die Kategorien reichen, so Nadler, von extrem wichtigen Denkmälern, die baulich erhalten werden müssen, bis zu Denkmälern, die lediglich dokumentiert und somit nur schriftlich der Nachwelt überliefert werden müssen.
Die Reste der Burgmauern und des Bergfrieds fällt laut Nadler in die letztgenannte Kategorie. Der Denkmalpfleger sagt, dass die von der Stadt beauftragten Archäologen von Marco Goldhausens Grabungsfirma diese Aufgabe umfassend erledigt haben. Ihre Grabung habe zu mehr Erkenntnissen geführt als man ursprünglich vermutet hätte.
Doch sei trotzdem von der Burg nicht so viel echte alte Substanz übrig geblieben, dass man sie erhalten müsse. Vor allem deshalb, weil beim ersten Rathaus-Anbau in den 1960er Jahren die Anlage schon empfindlich gestört worden ist. Wie berichtet, wurde zum Beispiel durch die Fundamente des alten Bergfrieds eine Kanalleitung gebrochen.
Unter Denkmalschutz-Aspekten könnte man vielleicht fragen, warum die Stadtväter damals nicht mehr Rücksicht genommen haben. Heute aber bescheinigt der stellvertretende Referatsleiter der Stadt vollkommen korrekten Umgang mit dem Denkmalschutz und dem Landesamt.
Nun bekommt das Landesamt, vor allem aber das Stadtarchiv die Dokumentation der Grabung und der Funde. Für weitere Forschungen sind sie damit zugänglich. Für einen öffentlichen Hinweis auf die mittelalterliche Anlage sieht Nadler mehrere Möglichkeiten.
Der Bauherr, also die Stadt Herzogenaurach, könne ja mit ihrem Architekten eine Kennzeichnung der Umrisse der alten Bauten im Pflaster des neuen Schlosshofs überlegen, oder in einer Wandvitrine oder auf einer Schautafel im neuen Rathaus das frühere mittelalterliche Zentrum der Stadt den heutigen Besuchern erklären.