GFE-Prozess: Experte watscht Gutachter ab

23.3.2013, 14:42 Uhr
GFE-Prozess: Experte watscht Gutachter ab

© Heinz Wraneschitz

"Die hätten bei mir nicht bestanden!" So beurteilte am Donnerstag Prof. Michael Wensing vom Lehrstuhl für Technische Thermodynamik (LTT) der Universität Erlangen-Nürnberg die Leistungen von TÜV-Süd- und Dekra-Gutachtern. Die hatten für das seit zwei Jahren insolvente GFE-Firmengeflecht „Prüfprotokolle“ über den Verbrauch eines Test-BHKW erstellt.

„Unsinn!“ So hatte Prof. Wensing schon vor zwei Jahren den in einem Papier des TÜV Süd angegebenen spezifischen Verbrauch gegenüber unserer Redaktion genannt. Der Wert von 105 Gramm Rapsöl für eine Kilowattstunde Strom bedeute umgerechnet „einen effektiven Wirkungsgrad von 91 Prozent für die Umwandlung der Kraftstoffenergie in elektrischen Strom – was unmöglich ist.“

Nun saß Wensing als neuer Gerichtssachverständiger vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Denn dem bisherigen Sachverständigen vom TÜV Rheinland hatte die Kammer den Auftrag entzogen; aus Qualitätsgründen, wird gemunkelt.

Zwar hielt der Verteidiger von GFE-Gründer Horst K. Wensing dem Professor genau diese „Unsinns“-Äußerung gegenüber der Presse nun vor. Aber ablehnen wollte er den Uni-Professor nicht. Denn der zerpflückte die Einträge in den Prüfprotokollen, die Dekra und TÜV Süd im Auftrag von GFE im Herbst 2010 erstellt hatten. GFE-Manager hatten diese Papiere als „Gutachten“ bezeichnet.

Für viele der über 1400 BHKW-Käufer waren aber genau jene Protokolle der letztendliche Grund für die Unterschrift unter den Kaufvertrag gewesen. Mehr als 62 Millionen Euro landeten auf den Konten der GFE. Übrig ist noch etwa ein Fünftel, und das liegt großteils in der Schweiz, heißt es aus Insolvenzverwalter-Kreisen.



Am Vormittag hatte Prof. Wensing wie die fünfköpfige Kammer, der Staatsanwalt und die 13 Angeklagten nebst deren fast zwei Dutzend Anwälten den Auftritt zweier TÜV-Süd-Experten miterlebt. Die tschechischen Ingenieure hatten 2010 die Verbrauchsmessungen in der GFE-Halle protokolliert. „Kraftstofftemperatur, verbrauchtes Volumen, Zeit. Mehr nicht!“, behaupteten beide übereinstimmend. Maximal sechsminütige Testläufe habe es gegeben.

Ein TÜV-Mann gab an, nicht einmal die als „Result Values“ angegebene Verbrauchstabelle in ihrem Bericht stamme von ihm oder seinem Kollegen: Die drei Zeilen habee er von der GFE übermittelt bekommen. Und während die TÜV-Leute von einer Digitalanzeige 57 Kilowatt elektrische Leistung abgelesen hätten, hätten ihnen die GFE-Verantwortlichen 75 Kilowatt diktiert. Auch diese Zahl steht im „Verbrauchsprotokoll“.

Kein Wunder also, dass Prof. Wensing dieses TÜV-Süd-Papier mit „Nicht bestanden!“ bewertete. Doch die GFE-Kunden vertrauten auf das TÜV-Siegel genauso wie auf jenes der Dekra und kauften.

Was sie dafür bekommen hätten, das erklärte Prof. Wensing auch. Er zitierte aus seinem im Auftrag des Gerichts erstellten eigenen Gutachten: „Unsere Messergebnisse haben fast genau die Herstellerangaben getroffen. 41,2 Prozent Wirkungsgrad bei Betrieb mit Diesel und nahezu identisch bei Rapsöl“ habe er für ein beschlagnahmtes, offenbar neuwertiges BHKW ermittelt. Nicht einmal die Hälfte dessen, was TÜV Süd und Dekra bestätigt hatten. Womit auch nur die Hälfte der von GFE versprochenen Renditen hätten erwirtschaftet werden können.

Deshalb schüttelten selbst einige angeklagte Vertriebschefs der GFE noch nachträglich die Köpfe über einen – nach eigenen Angaben – „Entwickler“ der Blockheizkraftwerke. Der hatte eine Woche vorher über „alte Kulturen“ berichtet, und dass diese schon vor Jahrtausenden BHKW betrieben hätten. Mit Wirkungsgraden, wie von TÜV Süd und Dekra bestätigt. Bei Prof. Wensing wäre wohl auch jener „Entwickler“ durchgefallen.

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