Chefin des „Casa del Habano“ wehrt sich

29.07.2010, 00:00 Uhr

Nach dem Volksentscheid vom 4.Juli, bei der sich rund 61 Prozent der Teilnehmenden für ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie ausgesprochen hatten, hat Christine Klever nun die Vollzugshinweise für das neue Gesetz studiert und herausgefunden: „Es gibt kein Schlupfloch.“ Bedeutet: Ab Sonntag dürfte in ihrer Raucherlounge nicht mehr geraucht werden. Sich auf „private Feiern“ zu spezialisieren, bei denen wohl auch in der Gastronomie weiter geraucht werden darf, will sie nicht. „Ich habe ein seriöses Geschäft und will nichts Halbillegales machen“.

Deshalb kündigt Christine Klever gegenüber der NZ an, juristisch gegen das Rauchverbot vorzugehen. Mit einer Klage entweder vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München oder vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will sie erstreiten, dass ihre Raucherlounge weiter bestehen kann.

Vertreten wird sie von Rechtsanwalt Jochen Carl (Nürnberg). Erreichen will Carl vor Gericht, dass das „Casa del Habano“ als „besondere Betriebsform“ nach dem Gaststättengesetz anerkannt wird und somit eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Denn im Gegensatz zu einer normalen Gaststätte dominiere in der „Casa“ nicht das Geschäft mit Essen und Trinken. Frau Klever erziele „deutlich über 60 Prozent“ ihrer Umsätze mit dem Verkauf von Tabakwaren, etc. „Das lässt sich belegen“, betont Klever.

Vom ab Sonntag geltenden Rauchverbot will sie sich vorerst nicht schrecken lassen, betont die Inhaberin der Raucherlounge. „Ich mache weiter wie bisher.“ Das sei mit dem Nürnberger Ordnungsamt so abgesprochen.