Böller, Blindgänger, BAM: So kommen Sie sicher durch Silvester

7.12.2018, 09:18 Uhr
Kleinfeuerwerke der Klasse I wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen nur zwischen dem 28. und 31 Dezember...
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Kleinfeuerwerke der Klasse I wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen nur zwischen dem 28. und 31 Dezember... © dpa

...an Erwachsene verkauft werden.
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...an Erwachsene verkauft werden. © dpa

Doch auch danach heißt es Vorsicht: Die Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von...
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Doch auch danach heißt es Vorsicht: Die Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von... © Buchner-Freiberger

...Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gezündet werden.
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...Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gezündet werden. © Horst Linke

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich laut Polizei auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken. Diese dürfen das ganze Jahr über gezündet werden.
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Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich laut Polizei auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken. Diese dürfen das ganze Jahr über gezündet werden. © Fritz-Wolfgang Etzold

Auf Sicherheit geprüfte und somit zugelassene Raketen und Böller erkennt man an einer BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung)-Nummer oder einer CE-Zertifizierungsnummer. Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Zugelassene Produkte
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Auf Sicherheit geprüfte und somit zugelassene Raketen und Böller erkennt man an einer BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung)-Nummer oder einer CE-Zertifizierungsnummer. Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Zugelassene Produkte © Polizei

Diese entsprechen meist nicht den inländischen Sicherheitsstandards. Ihre Verwendung führt oft zu schwerwiegenden Verletzungen.
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Diese entsprechen meist nicht den inländischen Sicherheitsstandards. Ihre Verwendung führt oft zu schwerwiegenden Verletzungen. © nn

Wer ausländische Sprengkörper besitzt oder einführt, macht sich strafbar. Die Polizei fahndet deshalb verstärkt nach illegalen Böllern und beschlagnahmt diese dann.
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Wer ausländische Sprengkörper besitzt oder einführt, macht sich strafbar. Die Polizei fahndet deshalb verstärkt nach illegalen Böllern und beschlagnahmt diese dann. © Polizei

Sollte eine gezündete Rakete oder ein Böller nicht hochgehen, sollten Sie diese einfach liegen lassen und niemals erneut anfassen.
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Sollte eine gezündete Rakete oder ein Böller nicht hochgehen, sollten Sie diese einfach liegen lassen und niemals erneut anfassen. © dpa