Politischer Einfluss: ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
25.3.2014, 10:24 UhrDie Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt.
Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben. Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.
Gleichzeitig wird der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland seit Dienstag vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. Ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann klagten, weil sie das seit 2013 geltende Finanzierungsmodell für verfassungswidrig halten.
3 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen