Politischer Einfluss: ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig

25.3.2014, 10:24 Uhr
Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg.

© dpa Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg.

Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt.

Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben. Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.

Gleichzeitig wird der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland seit Dienstag vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. Ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann klagten, weil sie das seit 2013 geltende Finanzierungsmodell für verfassungswidrig halten.

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