Rechter Richter: Herrmann denkt an Regelabfrage
13.10.2014, 10:24 UhrIm Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (BR) sprach der CSU-Politiker von Informationen, die aneinander vorbeigelaufen seien. Die Bayerische Justiz habe nichts von der rechtsradikalen Vergangenheit des angehenden Richters gewusst, der Verfassungsschutz wiederrum habe keine Informationen über dessen Berufsabsichten gehabt.
Der Verfassungsschutz selbst räumte gegenüber dem BR ein, schon einige Zeit gewusst zu haben, dass Maik B. nach Bayern verzogen sei. Einen Hinweis an das Innenministerium habe es demnach bereits im Februar gegeben.
Eine Anfrage beim Verfassungsschutz seitens der Bayerischen Justiz habe es im Fall Maik B. allerdings nicht gegeben. Diese werde nur gestellt, wenn Zweifel an der freiheitlich-demokratischen Einstellung des Bewerbers bestehen. Um diese zu testen, müssen die Bewerber einen Fragebogen ausfüllen, zitiert der BR das Justizministerium. Maik B. habe dort allerdings keine Angaben zu seiner Vergangenheit gemacht. Deshalb könne er nun wegen falscher Angaben aus dem Staatsdienst entlassen werden, äußerte Herrmann gegenüber dem BR. Seinen Dienst als Familienrichter in Lichtenfels wird er daher laut BR wohl gar nicht erst antreten.
Damit der öffentliche Dienst zukünftig von Verfassungsfeinden frei bleibt, bringt Herrmann die Regelabfrage ins Spiel. Laut BR will der Minister diese Praktik, die Teil des Radikalenerlasses war und in Bayern 1991 abgeschafft wurde, wieder zur Diskussion stellen. So würde bei jeder Bewerbung eines Richters, Polizisten oder Lehrers eine Anfrage an den Verfassungsschutz gestellt werden. Zur Zeit fehlen dafür allerdings die gesetzlichen Regelungen.
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