Taxi-Branche sieht sich durch neue App bedroht
25.4.2014, 14:23 UhrIm Mittelpunkt des Branchenstreits steht das US-Unternehmen Uber. Ein schwarzer Wagen hält in Berlin am Straßenrand. Der Chauffeur im Anzug steigt aus und hält dem Gast die Tür auf. «Haben Sie einen bevorzugten Radiosender?», fragt der Mann. Wer den Dienst UberBlack nutzen will, muss sich im Internet registrieren. Gebucht wird der Chauffeur mit der Handy-App.
Bezahlt wird ganz ohne Bargeld, die Daten der Kreditkarte sind hinterlegt. Uber selbst besitzt keine Autos, sondern vermittelt selbstständige Chauffeure. Gegründet wurde Uber 2009 in San Francisco, vergangenes Jahr stieg Google mit etwa einer Viertelmilliarde Dollar ein.
Das Start-up setzte nun noch eins drauf: Seit kurzem können in Berlin auch Privatleute Fahrten anbieten, um sich etwas dazu zu verdienen. Uber kassiert etwa 20 Prozent Provision. Ähnlich macht es die Hamburger Firma WunderCar. «Bei WunderCar fahren Köche und Segelmeister, Jurastudenten und Obstbauern», wirbt das Unternehmen. Dort zahlen Kunden ein freiwilliges Trinkgeld für den Fahrer, der sie in seiner Freizeit herumfährt. Einen professionellen Chauffeur-Service via App verspricht das Unternehmen Blacklane.
Die neuen Unternehmen drängen mit ihren Ideen auf einen Milliardenmarkt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2012 rund 21 600 Taxi- und Mietwagenunternehmer in Deutschland gemeldet. Zusammen erwirtschafteten sie rund 3,74 Milliarden Euro. Und während die Zahl der Anbieter von 2009 bis 2012 um knapp drei Prozent zurückging, stieg der Umsatz der Taxiunternehmer und der Autovermietungen mit Fahrern um zehn Prozent an.
Taxifahrer ärgern sich über die Konkurrenz. Beim Deutschen Taxi- und Mietwagenverband stößt vor allem der Vorstoß auf Kritik, Privatleute als Fahrer zu vermitteln. Professionelle Fahrer müssten regelmäßig zum Gesundheitscheck, ihre Wagen jedes Jahr zum TÜV. «Das alles wird hier ausgehebelt», schimpft Verbandspräsident Michael Müller. Der Interessenverein will rechtliche Schritte prüfen.
In Berlin klagte ein Taxiunternehmer bereits gegen den komfortableren Limousinen-Service von Uber, weil er in dem Angebot einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Das Landgericht gab ihm vorerst recht - und machte klar: Zwischen Mietwagen und Taxis müssen Unterschiede bleiben. In Belgien verbot ein Gericht Uber, Mitfahrgelegenheiten unter Privatleuten zu vermitteln. Die EU-Kommissarin für Digitales, Neelie Kroes, schimpfte bei Twitter auf die Verbote in Brüssel und Belgien. Auch in den USA haben Gerichte nach einem Bericht der «New York Times» Probleme, Uber zu definieren.
Das Personenbeförderungsgesetz gilt
Bietet jemand in Deutschland gewerblich einen Chauffeur-Service mit Mietwagen an, gibt es dazu Regeln im Personenbeförderungsgesetz. Wie ist das, wenn sich Privatleute gegen Geld ans Steuer setzen? Auch dann greift nach Ansicht des Juristen Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin das Gesetz. «Es ist eine Mietwagentätigkeit, wenn es nicht um den bloßen Benzinkostenersatz geht, sondern wenn was verdient wird», sagt der Rechtswissenschaftler.
Die Berliner Verwaltung kennt die Problematik. «Die Sachverhalte sind außerordentlich komplex und werden derzeit dezidiert geprüft», teilte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mit. Nähere Angaben machte die Stelle nicht. Eine eventuelle Kontrolle der Autos dürfte aber schwierig werden, weil die Wagen nicht erkennbar sind.
Uber hält die Gesetze für nicht mehr zeitgemäß. «Viele von den Vorschriften wurden geschrieben, bevor es das Internet gab, bevor es Handys gab», sagt Patrick Studener, der für Ubers Expansion in Deutschland zuständig ist. Bislang gibt es den Dienst in Berlin und München, in Planung ist auch Frankfurt. Wie viele Fahrer überhaupt im Einsatz sind, sagt Studener nicht. Konkurrent Blacklane vermittelt bereits in 15 deutschen Städten Chauffeure. Seit kurzem kann man über dessen App in Berlin auch einen Smart mit Fahrer buchen.
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