"Weihnachten und Silvester kann ich mir abschminken"

17.11.2010, 07:00 Uhr

© Hagen Gerullis

Von außen macht das Haus von Monika List keinen schlechten Eindruck. Mit seinem Terrakotta-Anstrich versprüht das Gebäude von 1930 Wohlfühlcharme. Doch sobald man Lists Wohnung betritt, ist es mit der Gemütlichkeit vorbei. In der Küche brummt unaufhörlich ein Gerät, das den Boden und eine Küchenwand trocknet. Im Wohnzimmer fehlen an einer Wand die Tapeten. Mitten im Raum stehen provisorische Kleiderständer. Einen Raum weiter, im Schlafzimmer sieht es noch schlimmer aus. Schutt liegt auf dem Boden, es ist kalt.

Seit 37 Jahren hat Monika List in der Zweizimmer-Wohnung im Anbau des Hauses „glücklich und zufrieden“ gelebt. Im November 2009 brach dann das Heizungsrohr in der Diele. Sie war gerade vom Spaziergang mit Dalmatiner Armor zurückgekehrt, als sie den Schaden bemerkte. Ein Teil der Heizungsrohre, die im Fußboden der Wohnung verlegt sind, war durchgerostet. Weil sich die Tapeten mit Wasser vollgesaugt hatten, musste List neu tapezieren. Den Schaden beglichen Lists Hausratsversicherung und die verbundene Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft, denn eine Zentralheizung ist Eigentum der Gemeinschaft.

Kein Recht auf  Auswechslung der Rohre

Die Verwaltung, die die Wohnungseigentümer vertritt, lässt Heizungsmonteure kommen. Diese regen an, die restlichen Rohre, die an beiden Seiten des Wohn- und Schlafzimmers verlaufen, zu ersetzen. „Die Verwaltung sagt, es ist kein Geld für die Erneuerung der Heizungsrohre da“, erinnert sich List. Das bestätigt Hans Dieter Schmidt, Geschäftsführer der Hausverwaltung Dettling. „Es ist nicht mein Eigentum und nicht mein Geld“, sagt er. „Ich kann Aufträge nicht vergeben, solange ich kein Geld auf dem Konto habe.“ Die Eigentümer hätten nur geringfügige Rücklagen gebildet.

Generell sind viele beim Kauf von Objekten naiv, findet Schmidt. Sie bedenken nicht die Folgekosten, gerade bei älteren Objekten. „Wenn ich Eigentum kaufe, muss ich mit den Konsequenzen rechnen, dass etwas Instand gesetzt wird“, findet List.

Ein Recht auf eine Auswechslung der Rohre hat die Vermieterin nach Auskunft von Rechtsanwalt Gerhard Frieser, erster Vorsitzender des Grund- und Hausbesitzervereins Nürnberg und Umgebung, nicht. Erst wenn ein Mangel auftritt, „hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf seine Beseitigung“. Ein Verdacht reicht in der Regel nicht aus. Eine vorsorgliche Beseitigung, damit keine weiteren Schäden eintreten, „ist vom Mieter nur schwer durchzusetzen. Es müsste von einem Gutachter festgestellt werden, dass ein Schaden quasi unmittelbar bevorsteht. Und das halte ich für schwierig.“

Während die Handwerker den lokalen Schaden beheben, wird List vom Heizungssystem des restlichen Hauses abgeklemmt. Tagelang surrt der Trockner. Nur wenige Monate später brechen jene Rohre, die auf der einen Seite des Wohn- und Schlafzimmers verlegt sind. Der Kleiderschrank quillt durch das Wasser auf. Die Kleidung der 60-Jährigen steht nun im Wohnzimmer.

Momentan übernachtet die Nürnbergerin auf der Couch — manchmal auch bei Freunden oder der 89-jährigen Mutter, die im Nachbarhaus wohnt — im Schlafzimmer kann sie nicht wohnen. Denn es kommt eine weitere Baustelle hinzu: Handwerker hatten die Decke geöffnet und zwei morsche Balken im Dachstuhl diagnostiziert. Weil bei früheren Arbeiten offenbar der Bauschutt über der Decke hinterlassen wurde, muss diese nun komplett abgetragen, der Schutt entfernt und die Decke erneuert werden. Die Kosten werden mit 18000 Euro beziffert. Sie müssen die acht Eigentümer des gesamten Hauses tragen, weil die Decke zum Gemeinschaftseigentum zählt.

Die Hausverwaltung beraumt eine außerordentliche Eigentümer-Sitzung ein. Gebunden ist sie selbst an Ladungsfristen. Bis es zur Sitzung kommt, kann Monika List nur warten. Für Wärme sorgt in der Zwischenzeit eine Elektroheizung, die im Wohnzimmer steht. Bei der Versammlung der Eigentümer kommt es zu keiner Beschlussfähigkeit, da nur zwei erscheinen. „Weihnachten und Silvester kann ich mir abschminken, dass ich in einer normalen Wohnung sitze“, sagt List. Sie fühlt sich vom Verwalter und Eigentümer über zukünftige Maßnahmen zur Beseitigung des Deckenschadens, nicht genügend informiert. Sie bemängelt, dass sich „keiner richtig rührt und meldet“. Die Hausverwaltung, so Schmidt, würde die Informationen an den Eigentümer geben. „Der Mieter ist nicht unser Vertragspartner“, sagt er. „Wenn die Frau List ein Problem hat, kann sie mich anrufen“, erklärt der Eigentümer. Viel mehr will er nicht sagen.

Morgen findet eine zweite Eigentümer-Sitzung statt. Die ist dann beschlussfähig, „egal wie viele da sind“, sagt Frieser. Selbst wenn nur einer anwesend ist, gilt der Beschluss. Erfolgt ein Nein-Beschluss zur Reparatur, kann Lists Eigentümer — wenn er eine Sanierung will — die anderen Eigentümer auf Zustimmung zu den Maßnahmen verklagen. Spricht sich Lists eigener Eigentümer gegen eine Reparatur aus, kann sie ihn vor dem Amtsgericht verklagen. Auch das kann dauern.

Ausziehen ist für List keine Option

Die Hausverwaltung lässt sich die Möglichkeit offen, sich aus dem Objekt zurückzuziehen. Hans Dieter Schmidt glaubt jedoch an einen positiven Beschluss. Die Eigentümer haben dann eine Frist, um das Geld zu überweisen. Dann könnten Handwerker mit den Arbeiten beginnen. Lists Eigentümer wird nicht zur Sitzung anreisen. Er hat jedoch eine Vollmacht ausgestellt. Wie er sich entschieden hat, sagt er nicht.

Sollte es auf der Sitzung zu einem Nein-Beschluss kommen, bleibt List die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Sie könnte vom Vermieter verlangen, dass er Mehr- und die Umzugskosten übernimmt. Sie könnte „umziehen auf Kosten des Vermieters“, sagt Petra Hoefer, Rechtsberaterin beim Mieterverein Nürnberg und Umgebung. Der Haken: Der Vermieter muss über die finanziellen Mittel verfügen.

Ausziehen ist für List aber keine Option. Sie will die räumliche Nähe behalten, um die Mutter zu pflegen. Zudem befürchtet sie, dass der große Hund Vermieter abschrecken könnte. „Mit einem großen Hund ist man nicht gern gesehen“, sagt List. Seit November zahlt die 60-Jährige keine Miete mehr. Das hat sie in einem Schreiben über den Mieterverein ihrem Vermieter mitgeteilt.

 

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