Bargeld, Winterreifen, Alkohol: Das ändert sich 2018
33 Bilder 31.12.2017, 15:24 UhrStreaming
Das sogenannte Geoblocking hat es bisher oft verhindert, dass man abonnierte Streaming-Dienste wie Netflix oder iTunes auch beim Urlaub im europäischen Ausland nutzen konnte, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. Diese länderspezifische Sperre fällt ab 20. März weg. © dpa
Bauvertragsrecht
Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das war bisher nicht möglich. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird. © Daniel Bockwoldt/dpa
Steuererklärung
Für die meisten Deutschen ist es keine große Freude, die Steuererklärung zu machen. Jetzt wird es immerhin ein bisschen einfacherer: Belege müssen nicht mehr generell eingereicht werden. Es reicht, wenn man sie mindestens ein Jahr lang aufhebt - und auf Nachfrage dem Finanzamt schickt. So lange (ab Bekanntgabe des Bescheids) kann der Fiskus die Unterlagen anfordern. Auch die Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können jetzt steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. © Kai Remmers/dpa
Lohngleichheit
Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. © Maurizio Gambarini/dpa
Steuerkriminalität
Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen- Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden. © Oliver Berg/dpa
Wertpapierberatung
Neue Vorgaben im Wertpapiergeschäft: Ab dem 3. Januar 2018 sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden müssen, erklärt der Bankenverband. © dpa
Verbraucherschutz
Beim Missbrauch ihrer Kreditkarte oder ihres Online-Bankings haften Verbraucher in der Regel nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis 150 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt. © colourbox
Pauschalreisen
Ab Juli dürfen Veranstalter von Pauschalreisen bis 20 Tage vor Reisebeginn den Preis um bis zu acht Prozent erhöhen - zum Beispiel wegen gestiegener Flughafengebühren. Bislang durften sie nur fünf Prozent draufschlagen. Dafür bekommen die Kunden mehr Rechte: Sie können Ansprüche wegen Mängeln bei ihrer Reise ganze zwei Jahre lang nach dem Reiseende geltend machen. Bisher hatten sie nur einen einzigen Monat dafür Zeit. © Daniel Reinhardt/dpa
Kindergeld
Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher - für mehrere Jahre. © Armin Weigel/dpa
Steuer auf Investmentfonds
Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Erträge keine Steuern zahlen. Das ändert sich. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Ausschüttungen und Gewinne unterliegt der Abgeltungsteuer. © dpa
Verkehr
Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht - auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h - wie Mofas und Quads - gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1. 1. 2018 die verschärfte Norm Euro 4. © Jan Woitas (dpa)
Kreditkarte
Wer online zum Beispiel ein Hotel bucht oder ein neues Topfset bezahlt, macht das gerne per Kreditkarte. Dafür dürfen Händler bald keine Extra-Gebühren mehr verlangen. So schreibt es eine neue EU-Richtlinie vor. Und die muss bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.
Unterhalt
Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen dürfte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wo der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro. © Foto: dpa
Rentenbeitrag
Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent. © dpa
Sozialversicherung
Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro. © dpa
Betriebsrente
Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen. Für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter gibt es zudem Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- und Riester-Renten. © Foto: Sebastian Willnow, dpa
Erwerbsminderung
Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben. © Patrick Pleul (dpa)
Krankenversicherung
Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. © Foto: dpa
Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag steigt von 8820 Euro auf genau 9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei. © Oliver Berg/dpa
500-Euro-Schein verschwindet
Der größte Schein der Gemeinschaftswährung wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben werden. © dpa
Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse
Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, Bargeld aus allen Jobcentern und Arbeitsagenturen zu verbannen. Stattdessen sollen Arbeitslosenbezüge an den Kassen von Supermärkten und Drogerien bar ausgezahlt werden. Der Plan ist allerdings umstritten, weil Bezieher bloßgestellt werden könnten. © Daniel Karmann/dpa
Änderung der Banken-AGB
Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dementsprechend an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro haften. © Jens Büttner/dpa
Winterreifen brauchen "Alpine"-Symbol
Das sogenannte "Alpine"-Symbol, ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, wird auf Winterreifen zur Pflicht. Ab 1. Januar 2018 muss auf jedem neu hergestellten Reifen das Symbol prangen, sonst ist er im Straßenverkehr nicht zulässig. Das heißt aber nicht, dass alle Autofahrer sofort umrüsten müssen - es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Bis dahin reicht wie bisher das M+S-Zeichen.
Der ADAC erklärt: "Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das 'Alpine'-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen."
© dpa
Erhöhung der Hartz-IV-Sätze
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner. © Ralf Hirschberger/dpa
Beitrag zur gesetzlichen Rente sinkt leicht
Arbeitnehmer können für das kommende Jahr auf eine leichte Entlastung bei den Rentenbeiträgen hoffen. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet, dass die Beiträge zum Jahreswechsel von derzeit 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent abgesenkt und "bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen" erst im Jahr 2023 wieder auf 18,7 Prozent erhöht werden. © Julian Stratenschulte/dpa
Rentenbezüge steigen
Die Altersbezüge sollen am 1. Juli 2018 um rund drei Prozent steigen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln. Die Entscheidung soll laut Deutscher Rentenversicherung im Frühjahr 2018 fallen. © Patrick Pleul/dpa
Einführung des dritten Geschlechts
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere positive Bezeichnung des Geschlechts aufgenommen wird. © Peter Steffen/dpa
Strompreise könnten steigen
Obwohl die Ökostrom-Umlage leicht sinkt, kann es laut der Verbraucherzentrale Brandenburg zu Strompreiserhöhungen kommen. Die Verbraucherschützer empfehlen, Stromverträge zu prüfen, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. © Lino Mirgeler/dpa
Neue Regelung bei Hebammen
Die Qualität in der Geburtshilfe soll besser werden - und deshalb gelten am 1. Januar neue Regelungen bei Hebammen. Eine Geburtenhelferin darf demnach nur noch zwei Schwangere gleichzeitig betreuen. © Arno Burgi/dpa
Alkoholverbot in Regionalzügen
Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot auf Regionalstrecken in Norddeutschland ein. Zunächst soll es eine Einführungsphase geben, in der Passagiere lediglich auf das Verbot hingewiesen werden. Später soll dann bei Verstößen auch ein Bußgeld verhängt werden können. © Bodo Marks/dpa
Rauchmelder wird zur Pflicht
Bis zum 31. Dezember müssen auch in Bayern alle Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Grundsätzlich muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass der Rauchmelder installiert wird. Der Mieter ist dagegen für die Wartung zuständig. © Martin Gerten/dpa
Mindestlohn in allen Branchen
Für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, galt bisher (vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017) eine Übergangsfrist. Damit ist nun Schluss. Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellt unmissverständlich klar: "In keiner Branche darf 2018 weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht." Ausnahmen gibt's aber trotzdem: Ehrenamtlich Tätige, Praktikanten, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung, Auszubildende und Unter-18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. © dpa
Neue Regelungen im Mutterschutz
Vom 1. Januar 2018 an gelten neue Regeln für den Mutterschutz. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ab dem 1. Januar gilt das MuSchG auch für Frauen, die bisher nicht darunter fielen. Das sind vor allem Schülerinnen und Studentinnen. Sie dürfen also zur Schule gehen, müssen aber nicht an Klausuren teilnehmen. Bisher blieb in solchen Fällen nur die Möglichkeit der Krankschreibung.
- Auch für andere Frauen wird der Mutterschutz vereinheitlicht – für Beamtinnen und Soldatinnen etwa. Gar nicht geschützt sind damit nur noch Selbstständige und Geschäftsführerinnen sogenannter juristischer Personen, einer GmbH etwa, wie Keller erklärt. Und nach wie vor gilt das MuSchG nur für Schwangere beziehungsweise leibliche Mütter nach der Geburt – nicht für Mütter generell. Adoptivmütter oder Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, die ein Kind nicht austragen, fallen also nicht darunter.
- Jeder Arbeitgeber muss bis Ende 2018 alle Arbeitsplätze in seinem Betrieb daraufhin untersuchen, ob Schwangere oder stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Ob dort gerade Frauen oder Männer sitzen, spielt keine Rolle.
- Bisher durften werdende und stillende Mütter an Sonntagen, Feiertagen und nachts generell nicht arbeiten. Das ändert sich jetzt, zumindest etwas: Nach der neuen Regelung sind Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr erlaubt.
© Christin Klose/dpa