Innere Sicherheit

47 Menschen in Bayern sind als Gefährder eingestuft

20.04.2025, 05:03 Uhr
Die voraussichtlich neue Bundesregierung aus Union und SPD will den Umgang mit Gefährdern künftig verschärfen. (Archivbild)

© Lino Mirgeler/dpa Die voraussichtlich neue Bundesregierung aus Union und SPD will den Umgang mit Gefährdern künftig verschärfen. (Archivbild)

In Bayern sind zuletzt 47 Menschen als sogenannte Gefährder eingestuft worden. Der Großteil davon (33) wurde dem Spektrum „religiöse Ideologie“ zugeordnet, wie aus Angaben des bayerischen Innenministeriums hervorgeht. Sieben Gefährder rechneten die Behörden dem rechtsradikalen und zwei dem linksradikalen Spektrum zu, für fünf lag eine anderweitige Einschätzung vor. 

Bei Gefährdern handelt es sich nach Angaben des Bundeskriminalamts um Menschen, zu denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Dazu zählen neben Mord und Totschlag etwa Straftaten gegen die Landesverteidigung und gegen die öffentliche Ordnung.

13 der von Sicherheitsbehörden in Bayern mit Stand Ende Februar als Gefährder eingestuften Personen befanden sich in einem Gefängnis oder dem Maßregelvollzug, 15 gar im Ausland.

Union und SPD wollen Umgang mit Gefährdern verschärfen

Die voraussichtlich neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will den Umgang mit Gefährdern künftig verschärfen. In Koalitionsvertrag der drei Parteien heißt es: „Wir wollen eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. (…) Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ 

Dies hatte die CSU seit längerem eingefordert. Das bayerische Innenministerium begrüßte die Pläne, wies zugleich aber darauf hin, dass die konkrete gesetzliche Ausgestaltung abzuwarten bleibe.

Von neun Gefährdern ohne deutsche Staatsangehörigkeit sitzen nach Angaben des bayerischen Innenministeriums derzeit sechs in Haft, eine Person sei zudem gerichtlich untergebracht. „Diese können schon daher nicht kurzfristig rückgeführt werden.“ Eine Person sei aufgrund eines bestehenden Abschiebungsverbots geduldet, bei einer ausreisepflichtigen Person stehe die Ausreise unmittelbar bevor.