Geplante Gesetzesnovelle

Beim Denkmalschutz soll weniger genehmigt werden müssen

07.02.2025, 11:17 Uhr
Ein Baudenkmal und Besuchermagnet: Schloss Linderhof in Oberbayern (Archivbild).

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Ein Baudenkmal und Besuchermagnet: Schloss Linderhof in Oberbayern (Archivbild).

Die Regeln für den Denkmalschutz in Bayern sollen einfacher werden. Bei der geplanten Gesetzesnovelle handele sich um einen Paradigmenwechsel, betonte Kunstminister Markus Blume (CSU): "Das Motto für diese Novelle 2025 lautet: Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften und schnellere Verfahren." Sei bislang jede Veränderung an einem Denkmal genehmigungspflichtig, solle künftig vieles auch ohne Erlaubnis möglich sein.

Es werde einen Katalog mit erlaubnisfreien Maßnahmen geben, kündigte Blume in München an. Damit könnten etwa die Erneuerung eines Bades, ein Glasfaseranschluss, eine Ladesäule für das E-Auto oder auch die Erneuerung eines Daches ohne Genehmigung der Behörden angegangen werden.

Viele Maßnahmen ohne Extra-Genehmigung erlaubt

Auch sollen Denkmaleigentümer mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 25 Jahren oder länger abschließen können, in dessen Rahmen dann die festgelegten Maßnahmen keiner eigenen Erlaubnis mehr bedürfen. Und bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren soll bald nur noch dann eine Erlaubnis vonnöten sein, wenn sich die Maßnahmen auf das äußere Erscheinungsbild auswirken.

Grundsätzlich gilt: Statt einer präzisen Regelung jedes Einzelfalls soll künftig auf etablierte Verfahren zurückgegriffen werden. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit den Behörden nach der Novelle deutlich schneller gehen, weil etwa Fristen verkürzt werden und statt der Schriftform die Textform ausreichen wird - sprich nicht mehr alles händisch auf dem Papier unterschrieben werden muss, sondern auch digital erstellt werden kann.

Nicht alle Baudenkmäler sind Schlösser oder Kirchen - in vielen leben auch ganz normale Menschen. (Foto Archiv)

Nicht alle Baudenkmäler sind Schlösser oder Kirchen - in vielen leben auch ganz normale Menschen. (Foto Archiv) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Bayern gibt es rund 109.000 Bau- und 50.000 Bodendenkmäler. Erst im Jahr 2023, 50 Jahre nach der Einführung, war das bayerische Denkmalschutzgesetz umfassend geändert worden, um Klimaschutz und Denkmalschutz in Einklang zu bringen und beispielsweise Solar- und Geothermieanlagen zu ermöglichen. Die nun vorgestellte Novelle geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren und soll spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten.