Nur ein Missverständnis?
Er half bei Festnahme des Aschaffenburg-Angreifers: Somalier darf in Deutschland bleiben
07.04.2025, 17:00 Uhr
Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des mutmaßlichen Angreifers von Aschaffenburg muss Deutschland trotz eines abgelehnten Asylantrags vorerst nicht verlassen. Eine Abschiebung des somalischen Staatsbürgers nach Italien „steht bis auf Weiteres nicht im Raum“, teilte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte das „Main-Echo“ berichtet, dass der Mann ausreisepflichtig sei.
Drohende Abschiebung? Ministerium spricht von „Missverständnis“
Das Innenministerium teilte dazu mit, Berichte über eine drohende Abschiebung des Mannes beruhten auf einem „Missverständnis“. Der Somalier habe eine Duldung erhalten, vor allem weil er bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Angreifer von Aschaffenburg als wichtiger Zeuge gilt. Diese Duldungen würden regelmäßig befristet erstellt und verlängert, sagte eine Ministeriumssprecherin. „So auch hier.“
Im Asylrecht bezeichnet die „Duldung“ einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung.
Asylantrag war schon im Mai 2024 abgelehnt worden
Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte.
Laut bayerischem Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.
Somalier kann auf längerfristige Bleibeperspektive hoffen
Laut Innenministerium kann der mutige Helfer trotzdem darauf hoffen, länger in Deutschland bleiben zu dürfen: Die Ausländerbehörde werde als nächsten Schritt einen Antrag des Somaliers auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmigen, teilte das Ministerium in München mit. „So kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und die Integrationsbemühungen intensivieren – und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen, wenn er das möchte.“
Der Somalier habe „bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen“, teilte das Ministerium mit. „Er hat sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient.“
Laut „Main-Echo“ soll der Mann im Mai vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) die Christopherus-Medaille für seinen Einsatz erhalten. Die Staatskanzlei habe die Echtheit eines Dankesschreibens von Söder an den Mann bestätigt. Auf dpa-Anfrage äußerte sich die Staatskanzlei zunächst nicht dazu.
Zwei Todesopfer bei Messerangriff in Park
Am 22. Januar hatte mutmaßlich ein psychisch kranker Afghane in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet. Drei Menschen wurden schwer verletzt.
Die Ermittlungen in dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Möglicherweise beantragt die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren, damit der Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterkommt.
Helfer nach Messerangriff von Würzburg darf bleiben
Der Fall des Somaliers erinnert an einen Flüchtling in Würzburg, der sich 2021 einem Messerangreifer in Würzburg mutig in den Weg stellte. Auch dieser Mann war von Abschiebung bedroht. Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied 2023, dass der Kurde, der die iranische Staatsbürgerschaft hat, in Deutschland bleiben darf.
Das Gericht begründete damals nach Angaben des Anwalts des Flüchtlings, dass dem Asylbewerber durch seine Popularität hierzulande in seinem Heimatland Iran Probleme drohten. Der Flüchtling erhielt eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und kann danach einen Antrag auf Einbürgerung stellen.