Migration
Fälle von Kirchenasyl in Bayern rückläufig
30.01.2025, 04:32 UhrDie Zahl der Fälle von Kirchenasyl in Bayern ist im vergangenen Jahr etwas zurückgegangen. Der Freistaat verzeichnete 289 Fälle, nachdem es im Jahr zuvor 327 waren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das bayerische Innenministerium auf Anfrage mitteilten. In den Jahren zuvor war die Zahl der Fälle jeweils gestiegen (2020: 110, 2021: 120, 2022: 230). Kirchenasyl soll Flüchtlingen in besonderen Härtefällen Schutz bieten.
Der Großteil der Kirchenasylfälle entfiel 2023 auf evangelische Kirchengemeinden (184), katholische Gemeinden gewährten in 126 Fällen Schutz, 17 Menschen kamen bei sonstigen Gemeinden unter. Für 2024 lagen dem Innenministerium noch keine Daten vor.
Das Ministerium verfolgt den Anstieg aufmerksam
Zu den deutlich höheren Kirchenasylzahlen in den vergangenen drei Jahren teilte eine Sprecherin des Innenministeriums mit, dies werde aufmerksam verfolgt, da das Kirchenasyl gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bamf und den Kirchen lediglich in Ausnahmefällen gewährt werden solle. Grund für den Anstieg sei die erhebliche Zunahme der Asylantragszahlen ab 2022 nach den coronabedingt niedrigen Zahlen in den Jahren 2020 und 2021.
Zugleich betonte die Sprecherin, dass sich die Zahl der Kirchenasylfälle in Relation zu den in Bayern im Jahr 2023 gestellten rund 50.400 Asylerstanträgen im Promillebereich bewege. Gleiches gelte für 2024 mit rund 36.000 Asylerstanträgen.
Für das Kirchenasyl haben Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen und das Bamf 2015 eine Vereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass in besonderen Härtefällen der Asylantrag eines Menschen erneut geprüft wird. Die Kirchen legen dem Bamf dazu ein Dossier vor, dass den Härtefall ausführlich begründet.
Bundesweit steigt die Zahl der Kirchenasylfälle
Anders als in Bayern stieg die Zahl der Kirchenasylfälle bundesweit 2024 weiter an. Das Bamf verzeichnete für das vergangene Jahr 2.386 Fälle, 2023 waren es 2.065. Dabei handelte es sich demnach zuletzt fast ausschließlich um sogenannte Dublin-Fälle (98 Prozent). Das bedeutet, es wäre eigentlich ein anderes EU-Land für den Asylantrag zuständig. Nur 39 Fälle hatten demnach keinen Dublin-Bezug.
2024 wurden 1.840 Dossiers für ein Kirchenasyl beim Bamf eingereicht. In nur einem Fall erkannte die Behörde demnach eine außergewöhnliche Härte an. Die Betroffenen verlassen das Kirchenasyl nach einem ablehnenden Bescheid aber meist nicht. 2023 hätten Betroffene nur in einem Prozent der Fälle das Kirchenasyl verlassen, 2024 in keinem der Fälle.
Das Kirchenasyl ist nicht gesetzlich geregelt
Aus Sicht des bayerischen Innenministeriums wird das Kirchenasyl "als christliche Tradition und zugleich Ausdruck des großen humanitären Engagements der Kirchen respektiert". Es ist aber nicht in den geltenden deutschen Gesetzen geregelt.
Immer wieder wurden Kirchenvertreter wegen der Gewährung von Kirchenasyl auch rechtlich verfolgt. In den Jahren 2017 bis 2023 führte das bayerische Justizministerium eine Statistik zur Zahl dieser Fälle. Der höchste Stand an Ermittlungsverfahren gegen Kirchenvertreter im Zusammenhang mit dem Kirchenasyl wurde demnach im Jahr 2018 mit 237 Fällen erreicht. In den Folgejahren blieb die Zahl der Verfahren jeweils zweistellig. 2023 lief die Statistik zu Ermittlungsverfahren wegen des deutlichen Rückgangs laut Ministeriumsangaben aus.