Klage abgewiesen

Gericht: Bank muss bei Enkeltrick-Betrug nicht haften

30.01.2025, 11:22 Uhr
Die Bank hat in dem Fall nach Auffassung des Gerichts nicht gegen ihre vertraglichen Schutz- und Warnpflichten verstoßen. (Symbolbild)

© Roland Weihrauch/dpa Die Bank hat in dem Fall nach Auffassung des Gerichts nicht gegen ihre vertraglichen Schutz- und Warnpflichten verstoßen. (Symbolbild)

Eine Bank muss nicht für den Schaden haften, den ein Kunde bei einem Enkeltrick-Betrug erlitten hat. Das hat das Oberlandesgericht in Nürnberg im Fall eines 84-Jährigen entschieden, der seine Bank auf Schadenersatz verklagt hatte. Dieser sei nach Auffassung der Kammer keine Pflichtverletzung vorzuwerfen, teilte eine Justizsprecherin mit. Damit ist ein Urteil des Landgerichts in erster Instanz rechtskräftig.

Der Mann hatte demnach am Schalter in einer Bankfiliale in Nürnberg innerhalb kurzer Zeit 83.000 Euro abgehoben - vermeintlich für seine Enkelin. Doch das Geld kassierten Betrüger. 

Bank-Angestellte fragte mehrfach nach

Seine Schadensersatzklage habe der Mann damit begründet, dass es offenkundige Hinweise auf einen Enkeltrick-Betrug gegeben und die Bank deshalb gegen ihre vertraglichen Schutz- und Warnpflichten verstoßen habe, teilte die Sprecherin mit. Die Bank habe dagegen in dem Zivilprozess erläutert, dass die Angestellte den Kunden mehrfach gefragt habe, ob er den Enkeltrick kenne. Das habe dieser bejaht und angegeben, dass er direkt mit seiner Enkeltochter gesprochen habe.

Das Landgericht hatte die Klage des Mannes bereits im Juli 2022 abgewiesen. Dagegen ging dieser in Berufung. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil.