Nach Teil-Legalisierung
Kein einziger Cannabisclub in Bayern genehmigt
25.03.2025, 03:58 Uhr
In Bayern ist bisher keine einzige nicht-kommerzielle Anbauvereinigung für Cannabis genehmigt worden. Bislang seien beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 37 Anträge auf eine Erlaubnis eingegangen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Davon seien acht Anträge wieder zurückgenommen worden; ein Antrag wurde abgelehnt. 28 Anträge werden noch geprüft. „Erlaubnisse wurden noch nicht erteilt.“
Vor einem Jahr wurde zum 1. April 2024 der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen bundesweit legalisiert. Zwei Monate später konnten ab 1. Juli sogenannte Cannabisclubs einen Antrag auf nicht kommerziellen Anbau in ihrem jeweiligen Bundesland stellen.
Freistaat bleibt bei harter Linie
Die Staatsregierung hat die Teillegalisierung stets kritisiert und mit strengen Regeln einzuschränken versucht. „Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ist und bleibt ein schwerer Fehler“, sagt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). „Mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Suchtprävention halte ich sie für unverantwortlich. Bayern setzt sich dafür ein, dass die Legalisierung vollständig zurückgenommen wird.“
Das strenge bayerische Vorgehen habe sich bewährt. „Das gilt insbesondere auch für das Erlaubnisverfahren zum Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Gerade hier ist ein konsequenter Vollzug von größter Bedeutung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.“
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte früher einmal darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des bundesweiten Cannabis-Gesetzes eine umfangreiche und zeitaufwendige Prüfung der Antragsunterlagen erforderlich machten.
Andere Bundesländer genehmigen längst
In anderen Bundesländern wurden allerdings längst Genehmigungen erteilt. Nach einem Bericht der Mediengruppe Ippen Media vom Januar auf Basis einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken waren bis Dezember vergangenen Jahres 83 Anträge positiv beschieden worden. Die meisten Genehmigungen erteilten demnach bis zu diesem Zeitpunkt Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25). Insgesamt waren im Dezember 349 Anträge offen.
Ablehnung wegen Vereinsstrukturen
In Bayern hatte das Landesamt im November das Nein zur Genehmigung des Cannabis Social Club CSC-Minga mit der Satzung des Vereins begründet. Darin stand, dass sich nicht jedes Vereinsmitglied auch tatsächlich aktiv am Anbau beteiligen müsse, sondern alternativ beispielsweise auch bei Social-Media-Aktivitäten helfen könne. Diese Satzung widerspreche den gesetzlichen Vorgaben, schrieb das Amt in seinem Ablehnungsbescheid. Der Verein hatte die Entscheidung in einem offenen Brief „empörend und inakzeptabel“ genannt.
Innenminister Herrmann fordert Rücknahme der Teil-Legalisierung
Aus Sicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) gehört die Teil-Legalisierung umgehend wieder abgeschafft. „Die Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum war ein schwerwiegender Fehler. Sie gefährdet massiv die Gesundheit der Menschen und belastet unsere Polizei und Justiz unerträglich. Diese unsinnige Regelung gehört umgehend abgeschafft“, sagte Herrmann kürzlich bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik für Bayern, bei der herauskam, dass die Zahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität nach der Teillegalisierung massiv zurückgegangen sind.
2024 registrierte die bayerische Polizei insgesamt 31.145 Fälle, was einem Rückgang von rund 39 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Bei Cannabis gab es sogar ein Minus von fast 56 Prozent auf 15.270 Fälle.
Herrmann: Keine Entlastung für die Polizei
Eine Entlastung für die Polizei bedeute das aber nicht, gab Herrmann an. „Durch das Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Es erschwert auch die Bekämpfung von Kriminalität erheblich“, sagte er.
So sieht man das auch im Münchner Polizeipräsidium. „In Bezug auf die Legalisierung von Cannabis hat sich die Anzahl der Einsätze nicht signifikant verändert. Bei Kontrollen allerdings in Bezug auf Handel mit Cannabis ist es für die Polizei seit der Legalisierung schwerer geworden, entsprechende Nachweise zu führen“, sagte eine Sprecherin der Münchner Polizei und sprach von höherem Ermittlungsaufwand. „Zudem erschwert die neue Gesetzeslage die Durchführung von Folgemaßnahmen, für welche entsprechende Ermittlungsbeschlüsse durch die Staatsanwaltschaft erwirkt werden müssen, da sich dies auch an der jeweiligen Strafzumessung orientiert.“
Auch für die Staatsanwaltschaften bedeute die Gesetzesänderung einen Mehraufwand, sagte Eisenreich der Deutschen Presse-Agentur: „Durch das Cannabisgesetz wurden auch die Ermittlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Es schadet damit der inneren Sicherheit und macht Deutschland auch für Organisierte Kriminalität attraktiver. Die Niederlande sind ein mahnendes Beispiel für schwere Fehler in der Drogenpolitik.“