Justiz
Klimablockade von Jesuitenpater kommt erneut vor Gericht
29.01.2025, 09:30 UhrDer Jesuitenpater Jörg Alt muss wegen einer Klimablockade vor mehr als zwei Jahren erneut vor Gericht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob ein Berufungsurteil gegen ihn und zwei weitere Angeklagten wegen der rechtsfehlerhaften Begründung der verhängten Strafe auf, wie ein Justizsprecher mitteilte. Der Schuldspruch selbst bleibe aber bestehen.
Alt hatte sich im Oktober 2022 bei einer rund anderthalbstündigen Straßenblockade von Klimaaktivisten vor dem Münchner Justizministerium beteiligt, bei der zwei der rund zehn Demonstranten sich mit der Hand auf der Straße angeklebt hatten.
Das Amtsgericht München hatte Alt und seine beiden Mitangeklagten im Mai 2023 deshalb wegen Nötigung zu Geldstrafen von je zehn Tagessätzen verurteilt. Eine Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht München I hatte im vergangenen April keinen Erfolg. Dieses Berufungsurteil hob das Oberste Landesgericht nun auf, weil das Strafmaß demnach nicht genau begründet wurde. Auch die Höhe der Tagessätze für den Jesuitenpater wurde moniert.
Wie viel Einkommen hat ein Jesuitenpater?
Das Landgericht hatte diese dem Gericht zufolge damals nach dem jeweiligen Einkommen festgesetzt und den Tagessatz für Alt mit einem Euro bemessen, ohne dies näher zu begründen. Jesuiten legen ein Armutsgelübde ab und verfügen über kein eigenes Einkommen. In einer erneuten Verhandlung müsse geprüft werden, wie seine finanzielle Situation tatsächlich aussehe, hieß es.
Der Jesuitenpater hatte in der Vergangenheit mit seinem Kampf für eine Finanztransaktionssteuer und mit Straßenblockaden Schlagzeilen gemacht. Im vergangenen November hatte das Bayerische Oberste Landesgericht eine Verurteilung nach einer Klima-Straßenblockade in Nürnberg im August 2022 bestätigt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte danach in zweiter Instanz wegen mehrfacher Nötigung eine Geldstrafe gegen ihn in Höhe von 500 Euro verhängt.
Der Jesuitenpfarrer hatte danach angekündigt, dass er diese nicht zahlen und stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen absitzen werde. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Nürnberg bestätigte, dass die Geldstrafe bisher noch offen sei. Als nächster Schritt werde die Ladung zum Strafantritt folgen, sagte sie.