Angriff mit Messer

Lebenslang für Mordversuch an Ex-Frau - Urteil rechtskräftig

19.02.2025, 23:58 Uhr
Der Verurteilte hatte Revision eingelegt. Diese verwarf der BGH als unbegründet. (Archivbild)

© David-Wolfgang Ebener/dpa Der Verurteilte hatte Revision eingelegt. Diese verwarf der BGH als unbegründet. (Archivbild)

Die lebenslange Haftstrafe für einen Familienvater nach dem Messerangriff auf seine Ex-Frau in der Aschaffenburger Innenstadt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts vom 23. Juli 2024 und verwarf damit die Revision des Angeklagten, wie eine Landgerichtssprecherin mitteilte. Der während des Prozesses 39-Jährige hatte gestanden und war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Die Richter in Aschaffenburg hatten die vielen wuchtigen Messerstiche auf seine nahezu wehrlose Ex-Frau als Mordversuch gewertet. Das Verhalten des Angeklagten seiner Familie gegenüber, sein Frauenbild und sein Verständnis vom Rechtsstaat sowie die durch nichts gerechtfertigte massive Gewalt seien unerträglich und in keiner Weise hinzunehmen, begründete die Kammer damals. Die Verteidigung hatte auf versuchten Totschlag plädiert und zehneinhalb Jahre Freiheitsstrafe verlangt. 

Körper des Opfers für immer gezeichnet

Das Opfer, eine sechsfache Mutter, hatte die Attacke mit einem Küchenmesser am 29. Januar 2024 schwer verletzt überlebt. Das Gesicht der 36-Jährigen ist seither von Narben übersät, ebenso der Oberkörper. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass sich der Somalier an seiner Ex rächen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Der Mann sei voller Missgunst und Neid gewesen, dass seine Ex mit den drei gemeinsamen Kindern glücklich gewesen sei, während er auf der Straße lebe, hieß es in der Anklage.