Umstrittener AfD-Politiker
Nächste Runde im Fall Halemba - Gericht verweist Fall zurück
27.03.2025, 13:12 Uhr
Das Ringen um eine Entscheidung über einen Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba unter anderem wegen Volksverhetzung geht in die nächste Runde. Nachdem das eigentlich zuständige Amtsgericht Würzburg den Fall wegen besonderen Umfangs ans dortige Landgericht weitergeleitet hatte, verwies das Landgericht den Fall nun zurück ans Amtsgericht, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte.
Ein „besonderer Umfang“ der Sache ergebe sich „weder aufgrund einer etwaigen Vielzahl von Verfahrensbeteiligten noch aus einer Vielzahl an Taten“, teilte die Gerichtssprecherin mit. Zwar sei bei einer Zulassung der Anklage mit einem längeren und umfangreicheren Prozess zu rechnen als er an einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht üblich sei. Das allein reiche aber nicht aus, um einen im rechtlichen Sinn besonderen Umfang anzunehmen.
Prozess würde vor Jugendschöffengericht stattfinden
Käme es zum Prozess, wäre ein Jugendrichter zuständig, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt - er war bei einem Teil der mutmaßlichen Tatzeitpunkte erst 20 Jahre alt und damit Heranwachsender.
Mit dem Rückverweis ans Amtsgericht habe das Landgericht keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Anklage gegen Halemba zugelassen wird - und dem Abgeordneten damit wirklich ein Prozess droht, teilte die Sprecherin des Landgerichts mit. Diese Entscheidung liege jetzt beim Amtsgericht Würzburg. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Landgericht bat um weitere Ermittlungen
Am Amtsgericht war die Anklage in dem Fall ursprünglich auch gelandet, doch das Amtsgericht hatte das Verfahren mit Verweis auf den besonderen Umfang ans Landgericht Würzburg weitergeleitet. Das Landgericht wiederum hatte nach Sichtung der Akten um Nachermittlungen gebeten. Die Ermittler sollten insbesondere einen Zeugen vernehmen lassen. Die Ergebnisse muss das Amtsgericht bei einer Entscheidung über die Zulassung einbeziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den unterfränkischen Politiker im Mai 2024 angeklagt. Sie wirft ihm Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Sachbeschädigung vor. Halemba hat die Vorwürfe bislang klar zurückgewiesen.
Halemba fühlt sich zu Unrecht angeklagt
Der Politiker selbst betonte stets, er sei sich keiner Schuld bewusst. „Das Landgericht Würzburg hat bereits den willkürlichen Haftbefehl gegen mich aufgehoben und ich bin überzeugt, dass als nächstes das Amtsgericht Würzburg mich von allen Vorwürfen freisprechen wird“, hatte Halemba zur Anklageerhebung mitgeteilt. Der 23-Jährige sieht in der Anklage einen politisch motivierten Angriff gegen die AfD.
Nach Wahl vorübergehend festgenommen
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen Halemba. Bereits im September 2023 hatte es eine Durchsuchung im Haus der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg gegeben, der Halemba angehörte. Es kam der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie von Volksverhetzung auf. Im Oktober 2023 wurde Halemba auf der Grundlage eines Haftbefehls festgenommen, später wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nun auch Teil der Anklage geworden. Halemba soll in seinem Zimmer im Haus der Studentenverbindung einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben.
Derbe Wortwahl im Landtag
Der AfD-Bundesvorstand hatte unter anderem mit Verweis auf die Vorwürfe ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba eröffnet. Es endete mit einem Vergleich und sah eine Ämtersperre von 18 Monaten vor. Zudem sollte Halemba von allen Parteiämtern enthoben werden. Die AfD-Fraktion im Landtag hatte sich zuletzt aber immer wieder hinter Halemba gestellt, ihn sogar erfolglos als Kandidat zur Wahl des Vizepräsidenten des Parlaments gestellt.
Im bayerischen Landtag machte der 23-Jährige zuletzt mit derber Wortwahl auf sich aufmerksam und erntete zwei Ordnungsrufe, etwa weil er den Landtag in einer Debatte als „Clowns-Parlament“ bezeichnete. An eine Ankündigung aus dem April 2024, bis zur Klärung der Vorwürfe nicht mehr im Plenum oder in Ausschüssen aufzutreten, hielt er sich nicht.