Bestattungen
Pflicht zur zweiten Leichenschau - Bestatter in Sorge
01.04.2025, 03:47 Uhr
Bestatter in Bayern sehen den Start der Pflicht zur zweiten Leichenschau vor einer Feuerbestattung kritisch. „Das Thema ist sehr stiefmütterlich behandelt worden und ich merke, dass die Vorbereitung sehr schleppend war“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, Ralf Michal, der Deutschen Presse-Agentur. Die Krematorien im Freistaat hätten sich sehr unterschiedlich darauf vorbereitet, sagte er. In einigen liefen immer noch Umbauarbeiten und auch andere praktische Fragen seien nach wie vor ungeklärt.
„Was mir die größte Sorge bereitet, ist, wie sichergestellt werden soll, dass der Verstorbene nach der zweiten Leichenschau wieder in einem würdigen Zustand ist“, sagte Michal, der als Bestatter in Schweinfurt tätig und auch stellvertretender Vorsitzender des Bestatterverbandes Bayern ist. Er bezweifle, dass die Rechtsmediziner sich die Zeit nehmen könnten, beispielsweise die Kleidung der Verstorbenen, die für eine zweite Leichenschau unter Umständen zerschnitten werden muss, wieder in Ordnung zu bringen.
Er verstehe nicht, warum die Leichenschau im Krematorium stattfinden muss und nicht beim Bestatter, bevor die Verstorbenen ins Krematorium gebracht werden. Die Fragen „in welchem Zustand ist dann der Verstorbene und wie ist überhaupt der Ablauf“ seien nicht geklärt. Das Ganze sei „mit heißer Nadel gestrickt“.
Regelung wurde mehrfach verschoben
Und das, obwohl sich die Einführung der Pflicht lange hingezogen hatte. Schon vor mehr als fünf Jahren, im November 2019, hatte der bayerische Landtag die entsprechende Änderung in der Bestattungsverordnung beschlossen. Sie sollte ursprünglich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, dann wurde der Termin auf den 1. Juli 2024 verschoben - und dann wurde es noch später. Vom 1. April an gilt die Regelung nun.
Rechtsmediziner hatten sich für die zweite Leichenschau, die in anderen Bundesländern bereits länger Pflicht ist, ausgesprochen, damit mögliche Straftaten aufgedeckt werden. Denn wird die Leiche des Opfers einer mutmaßlichen Gewalttat verbrannt, verschwinden auch mögliche Beweise.
Rechtsmediziner muss bei Zweifeln sofort die Polizei alarmieren
Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums soll die zweite Leichenschau (die erste ist die Feststellung des Todes durch einen Arzt oder eine Ärztin am Sterbeort) im Krematorium stattfinden. Entdecken die Mediziner dann Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, muss umgehend die Polizei verständigt werden. Der Verstorbene darf erst dann eingeäschert werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Feuerbestattung genehmigt.
Als Gründe für die Verzögerung hatte das Gesundheitsministerium im vergangenen Jahr „erhebliche organisatorische Anforderungen“, etwa weil Krematorien umgebaut werden müssten. Außerdem müssten auch genug Ärzte für die zweite Leichenschau gewonnen werden.
Sein Verband werde sich die Umsetzung der neuen Regelung genau anschauen, sagte Michal. „So, wie es im Moment gehandhabt werden soll, kann ich es nicht gutheißen.“