Feiertage

Protest gegen Tanzverbot an Karfreitag in Bayern

16.04.2025, 04:02 Uhr
In München, Nürnberg und Erlangen gibt es in diesem Jahr Partys aus Protest gegen das Tanzverbot.

© picture alliance / Sophia Kembowski/dpa In München, Nürnberg und Erlangen gibt es in diesem Jahr Partys aus Protest gegen das Tanzverbot.

Trotz Tanzverbots werden Menschen in München und Mittelfranken am Karfreitag auf Protestpartys feiern. In München wird es nach Angaben des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) etwa 40 Veranstaltungen an den sogenannten stillen Tagen Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag geben. Auch Nürnberg und Erlangen sind in diesem Jahr mit einer Protestfeier am Karfreitag dabei.

In Bayern gibt es im Jahr neun sogenannte stille Tage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend. An diesen Tagen sind laut dem bayerischen Feiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der „ernste Charakter“ gewahrt bleibt. Darin heißt es außerdem: „Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.“

Partys als Ausdruck einer Weltanschauung

Das Protest-Tanzen macht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 möglich. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte sich zuvor durch alle Instanzen geklagt. Seitdem sind diesem zufolge Feste und Feiern erlaubt, die Ausdruck einer Weltanschauung sind, die sich für eine Trennung von Kirche und Staat, für Demokratie sowie Menschenrechte einsetzt.

„Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen“, betonte die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo. „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen.“ Sie fordert deshalb die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im bayerischen Feiertagsgesetz.

Landtag lehnte Änderung 2022 ab

Diese Regelung ist nach Angaben des Innenministeriums zuletzt 2022 im Landtag diskutiert und eine Änderung abgelehnt worden. Der allergrößte Teil des Jahres sei von den Bestimmungen nicht berührt, teilte eine Sprecherin mit. Außer an Karfreitag gelte auch kein absolutes Musikverbot. Für die Einhaltung der stillen Tage sind ihr zufolge die Ordnungsämter der Gemeinden zuständig. Diese müssten im Einzelfall prüfen, ob eine Veranstaltung den ernsten Charakter wahre.

Das Beispiel Nürnberg zeigt aus Sicht des bfg, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Für die Party an Karfreitag habe das Ordnungsamt allerlei Auflagen gemacht, monierte Tammelleo. Einen Tag später am Karsamstag, der ebenfalls ein stiller Tag sei, beginne das Nürnberger Frühlingsfest mit vielen tausend Besucherinnen und Besuchern.

Karfreitag und Karsamstag seien im Feiertagsgesetz unterschiedlich geregelt, begründete Robert Pollack vom Nürnberger Ordnungsamt. „Das Nürnberger Frühlingsfest findet zudem seit 1919 zur Osterzeit statt.“