Prozess gegen Gruppe Reuß
Video geschaut? Richter in Terrorprozess muss Platz räumen
19.03.2025, 12:37 Uhr
Im Münchner "Reichsbürger"-Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß muss einer von bislang zwei Ergänzungsrichtern wegen möglicher Befangenheit ausscheiden. Der weitere Ablauf der Hauptverhandlung werde durch die Entscheidung aber nicht beeinträchtigt, teilte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) mit.
Auf dem Laptop des Richters war demnach vergangene Woche während der laufenden Hauptverhandlung ein Video einer Nachrichtenseite abgespielt worden. Drei Angeklagte hätten daraufhin Befangenheitsanträge gestellt: Durch das Abspielen des Videos sei der Eindruck entstanden, dass der Richter sich während der Hauptverhandlung mit verfahrensfremden Dingen beschäftigt habe. Der Senat erklärte die Befangenheitsanträge nun für begründet. Die "Badischen Neuesten Nachrichten" (BNN) hatten als erstes darüber berichtet.
Der Richter war in dem Verfahren - wie bei absehbar länger andauernden Prozessen üblich - als sogenannter Ergänzungsrichter dabei: Falls nach Beginn der mündlichen Verhandlung einer der zuständigen Richter ausscheiden sollte, etwa wegen Krankheit, kann ein Ergänzungsrichter an diese Stelle treten. Damit wird verhindert, dass das Verfahren in einem solchen Fall von vorne begonnen müsste. In dem Münchner Prozess ist nun noch eine Ergänzungsrichterin übrig.
Einer von bundesweit drei Prozessen um die Gruppe Reuß
Das Verfahren mit acht Angeklagten ist einer von bundesweit drei Terrorprozessen gegen die "Reichsbürger"-Gruppe Reuß. Das ist die Gruppe, die nach einer großen Anti-Terror-Razzia Ende 2022 bekanntgeworden war. Die insgesamt gut zwei Dutzend Beschuldigten sollen einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte Reuß fungieren sollen.
Derzeit hat das Gericht Termine bis mindestens 2026 geplant. Die Bundesanwaltschaft wirft den acht Angeklagten unter anderem die Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines sogenannten hochverräterischen Unternehmens vor.