Sechsstelliger Betrag

Wiesn-Besucher muss für sexuelle Belästigung saftige Sicherheitsleistung bezahlen

29.9.2024, 17:24 Uhr
Im dichten Gedränge der Wirtsbudenstraße auf dem Münchner Oktoberfest hat ein Mann die Gelegenheit genutzt und eine Frau betatscht.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber Im dichten Gedränge der Wirtsbudenstraße auf dem Münchner Oktoberfest hat ein Mann die Gelegenheit genutzt und eine Frau betatscht.

Sexuelle Belästigung auf dem Oktoberfest kann teuer werden, jedenfalls zunächst. 20.000 Euro Sicherheitsleistung musste ein Wiesn-Gast aus dem Ausland hinterlegen, um wieder freizukommen, wie der Pressesprecher der Münchner Polizei, Andreas Franken, berichtet.

Der 44-jährige Besucher hatte laut Münchner Polizei einer 18-Jährigen aus Starnberg in der Wirtsbudenstraße unter den Mantel gegriffen und sie ins Gesäß gekniffen. Als sich die 18-Jährige umdrehte, wurde der Mann von seiner weiblichen Begleitung bereits weggezogen. Die 18-Jährige behielt die beiden jedoch im Auge und sprach einen Polizeibeamten an. Der 44-Jährige wurde vorläufig festgenommen, zur Wiesn-Wache gebracht und wegen sexueller Belästigung angezeigt.

Er kam gegen eine Sicherheitsleistung frei, die sich nach Angaben der Beamten auch nach dem Einkommen richtet. Es soll sich bei dem Betreffenden um einen Unternehmenschef gehandelt haben. Die Sicherheitsleistung soll die Strafverfolgung bei mutmaßlichen Tätern aus dem Ausland sicherstellen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist - zum Beispiel durch eine Verurteilung, einen Strafbefehl, einen Freispruch oder eine Einstellung -, wird das Geld zurückgezahlt.

Ob der Mann später mit seiner Begleitung weiterfeiern durfte oder des Fests verwiesen wurde, blieb offen.

Die Zahl der Sexualdelikte war in der ersten Wiesn-Woche mit 31 Fällen gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig. Es gab einen Fall von Vergewaltigung im Sinne des Strafgesetzbuches. In den meisten Fällen handelte es sich um Belästigungen oder Filmen unter den Rock, sogenanntes Upskirting, das erst seit einigen Jahren ein Straftatbestand ist. Für die "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" sieht das Gesetz Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

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