Verleumdungsklage
Baldoni-Anwälte werfen Blake Lively „böswillige Absicht“ vor
04.04.2025, 11:31 Uhr
US-Schauspielerin Blake Lively (37) will eine Verleumdungsklage ihres Co-Stars Justin Baldoni (41) abweisen lassen - dessen Anwälte stellen sich klar dagegen. Sie habe ihre Vorwürfe sexueller Belästigung frei erfunden, argumentieren die Anwälte laut dem US-Fachmagazin „Variety“. Daher könne sie sich nicht auf ein kalifornisches Gesetz berufen, das Menschen, die solche Anschuldigungen erheben, vor rechtlichen Konsequenzen schützt.
Vorwürfe: Sexuelle Belästigung und Verleumdung
Nach dem Gesetz aus dem Jahr 2023 sind Klagen gegen Personen, die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung erheben, nur dann zulässig, wenn diese nachweislich falsch sind oder mit „böswilliger Absicht“ erhoben werden. Letzteres werfen Baldonis Anwälte der Schauspielerin vor: Lively habe die Vorwürfe entweder komplett erfunden oder überzogen dargestellt, um die Kontrolle über den Film „Nur noch ein einziges Mal“ zu übernehmen und ihren Ruf zu retten.
Lively („Gossip Girl“) hatte ihren Co-Star Baldoni im Dezember wegen sexueller Belästigung beim Dreh von „Nur noch ein einziges Mal“ angezeigt und ihm sowie dem Produzenten Jamey Heath in einer Klage vorgeworfen, ihren Ruf zerstören zu wollen. Baldoni („Jane the Virgin“), der bei dem Film auch Regie geführt hatte, reagierte seinerseits mit einer Klage gegen Lively und ihren Ehemann Ryan Reynolds (48) wegen Verleumdung.

Baldonis Anwalt Bryan Freedman warf Lively in einem Statement vor, einen „gefährlichen Präzedenzfall“ setzen zu wollen. Dieser könne später auch andere US-Bürger treffen, die sich gegen Vorwürfe wehren wollen. „Lively und ihr Kreis von Hollywood-Eliten können meine Mandanten nicht davon abhalten, ihr verfassungsmäßiges Recht zu nutzen“, sagte Freedman laut „Variety“.