Ex-Dschungelkönigin im Aus

„Braun ist eine kack Farbe“ - Veranstalter distanziert sich nach Hitlergruß-Urteil von Schlagerstar

Stefan Besner

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

24.8.2024, 12:40 Uhr
Die Schlagersängerin Melanie Müller sitzt im Saal des Amtsgerichts Leipzig.

© Hendrik Schmidt/dpa Die Schlagersängerin Melanie Müller sitzt im Saal des Amtsgerichts Leipzig.

Die Schlagersängerin Melanie Müller wurde jüngst wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitz zu einer Gesamtstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt. Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Nun hat das Verhalten der ehemaligen Dschungelkönigin auch Konsequenzen für ihre Karriere. Ein Veranstalter sagte einen Auftritt ab - und setzte ein klares Statement.

"Braun ist eine kack Farbe"

Wie "t-online" berichtet, sollte Melanie Müller am 2. November dieses Jahres eigentlich beim "Rampensaualarm" in Goslar auftreten. Noch vor einer Woche hatte sie selbst einen Post auf Instagram abgesetzt und die Party folgendermaßen angekündigt: "Ab geht‘s nach Goslar" Dazu hatte sie unter anderem die Hashtags "Dieses Leben ist geil" und "Wer sich erinnert, war nicht dabei", hinzugefügt. Daraus wird nichts. Die Veranstalter reagierten auf die Verurteilung der Ex-Dschungelkönigin mit einem klaren Statement. "Braun ist eine kack Farbe" posteten die Verantwortlichen der "Nachtschicht Goslar" auf einem Bild mit einem Peace-Zeichen und schrieben dazu: "Liebe Leute. Wir haben das geplante Event mit Melanie Müller abgesagt. Wir distanzieren uns von jeglicher braunen Ideologie, wir haben schon immer bunt gefeiert und das werden wir auch weiterhin."

Strafmaß deutlich höher als Antrag

Bei dem Strafmaß ging das Gericht am Freitag laut "dpa" deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Verurteilt wurde Müller zu 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Richter: Menge antworte auf "Zicke Zacke" mit "Heil, Heil, Heil"

Die Handbewegung auf dem Konzert, das der Auslöser für das Verfahren war, weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. "Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen." So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren "Zicke-Zacke-Rufen" mit "Heil, Heil, Heil" geantwortet habe - und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.

Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatte dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Drei Konzerte abgesagt

Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäußert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. "Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg", erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äußerte sie sich nicht.

Matthias Distel, Geschäftsführer der Künstleragentur Summerfield Group, erklärt gegenüber "Bild": "Als größte Bookingagentur in dem Segment haben wir uns schon vor Jahren von Melanie Müller distanziert. Sie ist jetzt definitiv unbuchbar!"

Immer topaktuell informiert bleiben über die wichtigsten Themen aus der Region? Über unseren neuen WhatsApp-Kanal erfahren Sie alle Neuigkeiten aus erster Hand. Hier geht es direkt zum WhatsApp-Channel - eine "Schritt für Schritt"-Anleitung finden Sie hier.