"Scheißtag gehabt"

Vom Gericht direkt zum Ballermann: Melanie Müller macht einfach weiter - mit Ansage in Kult-Disko

Johanna Michel

Online-Redaktion

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25.8.2024, 16:34 Uhr
Nachdem das Urteil gefallen ist, trat Müller schnell wieder auf.

© Hendrik Schmidt/dpa Nachdem das Urteil gefallen ist, trat Müller schnell wieder auf.

Sie sorgt immer wieder für Schlagzeilen in der deutschen Promi-Welt: Melanie Müller. Gegen die 36-Jährige ist erst am Freitag, 23. August, ein Urteil vom Amtsgericht Leipzig gefallen, nachdem sie bei einem ihrer Auftritte im September 2022 einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro. Vom Feiern hat das Müller aber offenbar nicht abgehalten.

Statt nach dem Urteil im Hitlergruß-Prozess nach Hause zu fahren, verschlug es den Promi auf den Ballermann, wo sie laut "RTL" in der Nacht auf Samstag sogar im "Oberbayern", einem bekannten Club, auftreten durfte. Müller trieb es vor ihrem gut gefüllten Publikum aber wieder einmal auf die Spitze, als sie ihre Fans während einer Flaute der Stimmung im Club aufforderte, die Hände zu heben. Nachdem die Menge nicht so euphorisch wie wohl erhofft auf die Aufforderung reagiert hatte, soll die Sängerin laut "Bild"-Zeitung gerufen haben: "Wollt ihr mich verarschen? ‚Oberbayern‘ pass auf! Ich habe schon einen Scheißtag gehabt" – nicht wunderlich, nach einem Vormittag im Gericht.

Sängerin als "unbuchbar" bezeichnet

Dem "Focus" zufolge hatten andere Ballermann-Stars wenig Zuversicht in Hinsicht auf die weitere Zukunft der Sängerin. Demnach hatte Star Ikke Hüftgold Müller sogar als "unbuchbar" betitelt, nachdem der Vorfall bei ihrem Auftritt 2022 und der zugehörige Prozess an die Öffentlichkeit geraten waren. Auf Nachfrage der "Bild"-Zeitung hatte Star-Anwalt Bartolomé Salas Segui erklärt, dass "das Zeigen faschistischer Darstellungen nach der geltenden Rechtslage [in Spanien] weder als Verbrechen noch als Straftat eingestuft" wird, weshalb ein Auftritt der Sängerin am Ballermann unabhängig vom Prozess-Urteil wohl nicht weiter infrage gestellt wurde.

Laut Informationen der "Deutschen Presseagentur" (dpa), hatte der Richter im Prozess das Urteil damit begründet, dass Müller "ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen" hatte. Nach ihren "Zicke-Zacke-Rufen" soll die 36-Jährige zugelassen haben, dass ihre Fans mit "Heil, Heil, Heil" geantwortet haben – und das gleich dreimal während eines einzigen Auftritts.