Bundestagswahlkampf
Inhalte, Verbote, Bußgelder: Was Sie über Wahlplakate wissen sollten
05.09.2021, 18:52 Uhr
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. In der ganzen Republik werben die verschiedenen Parteien mit ihren lokalen oder bundesweiten Kandidatinnen und Kandidaten um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Doch welche Regeln gelten für die Plakatierung? Was ist erlaubt und was verboten? Welche Partei darf wie oft und wo hängen?
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." So lautet Artikel 21 Absatz eins Satz eins des Grundgesetzes. Die Parteien wollen und sollen also nicht nur innerparteilich, sondern auch nach außen hin sichtbar werden. Dies tun sie beispielsweise mit Straßenwahlkampf oder Wahlplakaten im öffentlichen Raum. Diese fallen in den Schutzbereich der Parteifreiheit.
Müssen die Plakate genehmigt werden?
Bei Wahlplakaten handelt es sich um erlaubnispflichtige Werbemittel. Um sie aufhängen zu dürfen, bedarf es einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis. Diese erteilt die zuständige Behörde, beispielsweise das Ordnungsamt.
Ab wann und wie lange dürfen die Plakate hängen?
Es gibt dafür keine bundeseinheitliche Regelung. Jede Gemeinde und jede Stadt darf den Zeitpunkt individuell festlegen. Meistens können die Parteien sechs bis sieben Wochen vor der Wahl ihre Werbung anbringen. Nach der Wahl müssen sie "unverzüglich" wieder entfernt werden, darunter verstehen Juristen ungefähr zwei Wochen. Verstoßen die Parteien gegen die Regelungen droht ein Bußgeld oder eine Übernahme der Entsorgungskosten.
Wie viele Plakate und wo?
Die Anzahl der Plakate richtet sich nach der Anzahl der Werbeplätze und der Werbewirksamkeit der jeweiligen Orte. Eine ausreichend dichte Plakatierung muss durch die Städte und Gemeinden gewährleistet werden.
Fast überall im öffentlichen Raum ist die Wahlwerbung erlaubt, da wo sie niemanden behindert und den Straßenverkehr nicht stört. Verboten ist die Werbung dagegen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Rathäusern. Grund dafür ist die Neutralitätspflicht. Auch Bäume, Verkehrs- und Straßenschilder dürfen auf keinen Fall beklebt werden. Privateigentum dürfen Parteien ebenfalls nicht plakatieren.
Wer an welcher Stelle plakatieren darf, ist nicht geregelt. Hier läuft es nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Welche Partei darf wie viel Werbung machen?
Hier gilt grundsätzlich Chancengleichheit. Kleineren Parteien wird dementsprechend im Verhältnis zu ihrer Größe weniger Werbefläche zugestanden. Fünf Prozent muss jede Partei aber mindestens genehmigt kriegen. Eine größere Partei darf außerdem nicht mehr als das Vier- bis Fünffache der verfügbaren Flächen bekleben als kleinere Parteien. Miete müssen die Parteien in den meisten Fällen für die zur Verfügung gestellten Flächen nicht zahlen.
Was darf drauf?
Inhaltlich ist nahezu alles erlaubt, solange das Bild oder der Slogan keine verfassungsfeindlichen Aufschriften trägt. Maßgeblich ist hier der Strafbestand der Volksverhetzung. Außerdem darf die Wahlwerbung nicht das Persönlichkeitsrecht von Menschen oder Unternehmen verletzen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung und Zuspitzung von Kritik am politischen Gegner ist erlaubt. Die Menschenwürde muss unbedingt geachtet werden.
Dürfen Plakate entfernt werden?
Wahlplakate entfernen ist nicht erlaubt, auch wenn die Slogans darauf nah an der Grenze zu strafbaren Äußerungen stehen oder sie mit den eigenen Ansichten nicht übereinstimmen. Während des Wahlkampfes sind die Plakate Eigentum der Partei und Herunterreißen, Beschädigen oder Bemalen ist Sachbeschädigung. "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft." So steht es in Paragraph 303 des Strafgesetzbuches.
Finanziert werden die Wahlplakate von den Parteien selbst, also durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und aus staatlichen Mitteln (im Rahmen der Parteienfinanzierung).
Machen sie wirklich einen Unterschied?
Expertinnen und Experten streiten jedoch darüber, ob die Wahlwerbung auf Plakaten überhaupt etwas bringt und wirklich Menschen von einer Partei überzeugt werden können. Wahrscheinlich erinnern die Wahlplakate hauptsächlich an den Termin der nächsten Abstimmung, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
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