Neuregelung
Coronatests ab 11. Oktober 2021: So sieht es in Erlangen und ERH aus
11.10.2021, 05:43 UhrIn der St. Mauritius Apotheke in Röttenbach klingelt seit Tagen verstärkt das Telefon. Es sind Kundinnen und Kunden, die wissen möchten, ob sie sich dort auch noch nach dem 11. Oktober 2021 auf das Coronavirus testen lassen können. Mit diesem Tag nämlich sind die Coronatests in der Regel im Freistaat nicht mehr umsonst, etliche Zentren haben deshalb ihr Angebot reduziert oder schließen ganz.
Die St. Mauritius Apotheke in Röttenbach aber macht mit den Sars-CoV-2-Nachweisen weiter - und zwar an allen ihren Standorten. Dazu gehören unter anderem die Teststationen in verschiedenen Einkaufszentren der gesamten Region, nämlich in den Erlanger Arcaden, im Forchheimer Globus und im Hochstädter Aischparkcenter. Auch an ihrem Stammsitz, der St. Mauritius Apotheke, bieten sie die Nachweisverfahren über den 11. Oktober 2021 hinaus an, berichtet eine Mitarbeiterin.
"Viele sind happy, dass wir weiter machen", sagt die Apothekenangestellte, "und wollen dann auch wissen, was es kostet". Nach dem Stand vom 8. Oktober 2021 verlangt die St. Mauritius Apotheke in ihren Einrichtungen pro Corona-Schnelltest 15 Euro, für einen PCR-Test (den die Apotheke in Erlangen anbietet) mehrere Dutzende Euro. "Ich weiß aber nicht, ob sich da noch etwas ändert", sagt die Angestellte.
PCR-Tests sind ja bereits seit längerem kostenpflichtig - und wurden auch immer wieder angefragt. Kürzlich sei eine Kundin auf die Malediven geflogen und habe dafür einen gebraucht: "Für besondere Anlässe müssen die Menschen ihren PCR-Test schon länger selbst bezahlen, nur wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, werden die Kosten übernommen."
Apotheken haben keine festgelegten Preise
Mit den Corona-Schnelltestkosten ist es indes so eine Sache. Denn für die Apotheken gibt es keine festgelegten Preise, erklärt Thomas Wagner, Apotheker und Sprecher der Bayerischen Apothekerkammer für Erlangen. In fast allen seiner Apotheken bietet er auch über den 11. Oktober hinaus weiterhin Corona-Schnelltests an, bei ihm kostet der Nachweis für Kunden ohne Symptome jeweils 11,50 Euro.
"Es gibt keinen festen Preis, der vorgegeben ist", erläutert Wagner, "wir haben eben den Preis, der aufgrund der Testverordnung bisher gegolten hat, übernommen." Vorher bekamen seine Kolleginnen und Kollegen und er die Kosten vom Staat erstattet, nun muss die Kundin und der Kunde (ohne Symptome und Krankheitsgefühl) selbst für den Test aufkommen. Das, sagt er, werde noch einmal mehr Arbeit sein, derzeit ist er dabei, bei der Online-Anmeldung auch gleich eine Online-Bezahlmöglichkeit einzubauen. Dann soll es über Kreditkarte oder Paypall laufen, wie bei jeder anderen Online-Bestellung auch.
Wenn die Menschen selbst für den Test zahlen müssen, werden es dann weniger? "Wir vermuten, dass es so ist", antwortet Wagner, "aber dadurch, dass mehrere Testzentren schließen, wird sich die Aufgabe dann auf weniger Testzentren konzentrieren."
Im gemeinsamen Corona-Testzentrum des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen auf dem Erlanger Großparkplatz ändert sich indes bis auf verringerte Öffnungszeiten und reduzierte Personengruppen nichts wirklich Gravierendes. In der Einrichtung, die der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) im Auftrag des im Auftrag des Staatlichen Gesundheitsamtes für Erlangen betreibt, sind nach wie vor nur Testungen möglich, bei denen die Kosten übernommen werden, erläutert Rettungsdienstleiter Robert Ziegenfelder.
Gemäß der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der geänderten bayerischen Teststrategie haben dann dort lediglich bestimmte Personengruppen, darunter vulnerable Personen, Anspruch auf eine kostenfreie Testmöglichkeit mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest. Diese stehen im ASB-Testzentrum weiterhin zur Verfügung. Das Zentrum befindet sich in der Parkplatzstraße 2 auf dem Großparkplatz in Erlangen und ist Montag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr sowie Freitag von 12 bis 17 Uhr geöffnet. Berechtigte können ohne Termin kommen und müssen ihre Versichertenkarte, eine Testberechtigung und Ausweisdokumente vorzeigen, erläutert Ziegenfelder. "Es kann sein, dass es zu Wartezeiten kommt."
Personenkreise mit Anspruch auf kostenlosen Test
Für die kostenlosen Tests ergeben sich dort folgende anspruchsberechtigte Personenkreise: Wer eine Warnmeldung via Corona-Warnapp erhalten hat, Kontaktperson von Positiv-Getesteten ist oder sich aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf, erhält einen kostenlosen PCR-Test.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.
Auch Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen dürfen diese Tests kostenlos beanspruchen. Studierende haben noch bis Ende November 2021 sowie Besucherinnen und Besucher von Pflegeinrichtungen, Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Diese sind ebenfalls im Testzentrum sowie auch bei privaten Anbietern wie Apotheken erhältlich.
Zur sogenannten vulnerablen Personengruppe zählen unter anderem auch Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 30. November 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Kostenpflichtige Tests für Personen, die nicht zu genanntem Personenkreis gehören, sind, wie Ziegenfelder betont, im Testzentrum nicht erhältlich.
Wichtig: Wer bereits Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, kontaktiert bitte die Hausärztin oder den Hausarzt für einen Abstrich und darf nicht zum Testzentrum kommen. Dies gilt besonders für leicht symptomatische Kinder, sogenannte Schnupfenkinder.