Drohnen, Zucker, "Ehe für alle": Das ändert sich im Oktober

29.9.2017, 12:48 Uhr
Bis zum 15. Oktober soll laut der Stadt Nürnberg eine wichtige Etappe der Umbaumaßnahmen am Nürnberger Bahnhof vollendet sein. Der Fußgängerüberweg vom Bahnhofsausgang bis zum Handwerkerhof soll dann fertig sein.
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Riesenbaustelle Bahnhof: Etappenziel Fußgängerweg

Bis zum 15. Oktober soll laut der Stadt Nürnberg eine wichtige Etappe der Umbaumaßnahmen am Nürnberger Bahnhof vollendet sein. Der Fußgängerüberweg vom Bahnhofsausgang bis zum Handwerkerhof soll dann fertig sein. © Franziska Wagenknecht

Auch ale Tramfahrer können sich freuen: Die Linien 8 Richtung Erlenstegen und 5 Richtung Worzeldorferstraße fahren ab 8. Oktober wieder regulär vor dem Bahnhof ab. Die Haltestelle an der Ecke Bahnhofsstraße/Königstorgraben wird damit abgebaut.
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Riesenbaustelle Bahnhof: Etappenziel Tram

Auch ale Tramfahrer können sich freuen: Die Linien 8 Richtung Erlenstegen und 5 Richtung Worzeldorferstraße fahren ab 8. Oktober wieder regulär vor dem Bahnhof ab. Die Haltestelle an der Ecke Bahnhofsstraße/Königstorgraben wird damit abgebaut. © Jürgen Schellemann

Bereits ab Samstag wird es für Steuerbetrüger noch schwieriger, Geld illegal am Fiskus vorbei ins Ausland schleusen. Deutschland und zunächst 49 weitere Staaten starten dann erstmals den automatischen Austausch von "Informationen über Finanzkonten in Steuersachen". Heimische Finanzbehörden bekommen Einsicht in Auslandsgeschäfte ihrer Bürger. Von September 2018 an machen dann nach bisherigem Stand insgesamt 102 Länder mit.
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Austausch von "Informationen über Finanzkonten"

Bereits ab Samstag wird es für Steuerbetrüger noch schwieriger, Geld illegal am Fiskus vorbei ins Ausland schleusen. Deutschland und zunächst 49 weitere Staaten starten dann erstmals den automatischen Austausch von "Informationen über Finanzkonten in Steuersachen". Heimische Finanzbehörden bekommen Einsicht in Auslandsgeschäfte ihrer Bürger. Von September 2018 an machen dann nach bisherigem Stand insgesamt 102 Länder mit. © Karl-Josef Hildenbrand

Nachdem die "Ehe für alle" vor Monaten beschlossen wurde, können gleichgeschlechtliche Paare ab 1. Oktober problemlos aufs Standesamt gehen und heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Einen Haken gibt es noch: die Software, um das Personenstandsregister zu ändern, ist noch nicht aktualisiert.
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"Ehe für alle" tritt in Kraft

Nachdem die "Ehe für alle" vor Monaten beschlossen wurde, können gleichgeschlechtliche Paare ab 1. Oktober problemlos aufs Standesamt gehen und heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Einen Haken gibt es noch: die Software, um das Personenstandsregister zu ändern, ist noch nicht aktualisiert. © Michael Reichel/dpa

Die Zuckerproduktion gerät unter stärkeren Wettbewerbsdruck. Nach der Milchquote fällt auch die Zuckerquote: Ab 1. Oktober 2017 kann jeder in der EU so viel Zucker herstellen und verkaufen, wie er will.
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Aus für die Zuckerquote

Die Zuckerproduktion gerät unter stärkeren Wettbewerbsdruck. Nach der Milchquote fällt auch die Zuckerquote: Ab 1. Oktober 2017 kann jeder in der EU so viel Zucker herstellen und verkaufen, wie er will. © Harry Melchert/dpa

Ausnahmsweise bekommen die Bayern dieses Jahr am 31. Oktober einen zusätzlichen Feiertag. In diesem Jahr jährt sich der Thesenanschlag von Martin Luther zum 500. Mal. In Bayern können wir uns doppelt freuen, da gleich im Anschluss der 1. November auch ein Feiertag ist. Für Nachteulen, die am 31. Oktober lieber Halloween feiern, hat die Sache einen Haken: ab zwei Uhr morgens ist Sperrstunde.
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Zusätzlicher Feiertag

Ausnahmsweise bekommen die Bayern dieses Jahr am 31. Oktober einen zusätzlichen Feiertag. In diesem Jahr jährt sich der Thesenanschlag von Martin Luther zum 500. Mal. In Bayern können wir uns doppelt freuen, da gleich im Anschluss der 1. November auch ein Feiertag ist. Für Nachteulen, die am 31. Oktober lieber Halloween feiern, hat die Sache einen Haken: ab zwei Uhr morgens ist Sperrstunde. © Hendrik Schmidt/dpa

Drohnen oder Modellflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen ab Oktober eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Außerdem müssen Piloten von größeren Drohnen dann einen sogenannten Drohnen-Führerschein vorweisen.
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Drohnenführerschein

Drohnen oder Modellflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen ab Oktober eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Außerdem müssen Piloten von größeren Drohnen dann einen sogenannten Drohnen-Führerschein vorweisen. © Klaus-Dieter Schreiter

Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind. Vom 1. Oktober an gelten neue, verbindliche Regelungen für ein sogenanntes strukturiertes Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte.
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Bessere Betreuung nach Krankenhausbesuch

Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind. Vom 1. Oktober an gelten neue, verbindliche Regelungen für ein sogenanntes strukturiertes Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte. © Jens Büttner/dpa

Entlastung für Azubis: Der Bundesrat hat das bestehende Berufsbildungsgesetz angepasst. Für künftige Ausbildungsverträge heißt das: Der Ausbildungsnachweis muss nicht mehr verpflichtend schriftlich erfolgen, sondern darf auch digital erstellt werden. Über die Art und Weise darf allerdings allein der Ausbildungsbetrieb entscheiden.
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Ausbildungsnachweis auch digital

Entlastung für Azubis: Der Bundesrat hat das bestehende Berufsbildungsgesetz angepasst. Für künftige Ausbildungsverträge heißt das: Der Ausbildungsnachweis muss nicht mehr verpflichtend schriftlich erfolgen, sondern darf auch digital erstellt werden. Über die Art und Weise darf allerdings allein der Ausbildungsbetrieb entscheiden. © Caroline Seidel/dpa

Der Druck der Politik auf Online-Plattformen, schneller und konsequenter gegen Hassrede und Terror-Propaganda vorzugehen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. So tritt in Deutschland ab 1. Oktober das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, nach dem strafbare Inhalte auch in nicht eindeutigen Sachverhalten spätestens binnen sieben Tagen entfernt werden müssen.
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Gesetz gegen Hass im Netz

Der Druck der Politik auf Online-Plattformen, schneller und konsequenter gegen Hassrede und Terror-Propaganda vorzugehen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. So tritt in Deutschland ab 1. Oktober das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, nach dem strafbare Inhalte auch in nicht eindeutigen Sachverhalten spätestens binnen sieben Tagen entfernt werden müssen. © Oliver Berg/dpa

Die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken schränkt den Einlagenschutz ein. Im Pleitefall können nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab.
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Weniger Sicherheit im Pleitefall für Bund&Co.

Die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken schränkt den Einlagenschutz ein. Im Pleitefall können nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab. © imago stock&people