Kann richtig teuer werden

Ein Wildunfall kann jeden treffen: So sollten Sie sich verhalten

20.11.2020, 12:43 Uhr
Im Herbst herrscht Hochsaison für Wildunfälle. Normalerweise, so heißt es bei der HUK-Coburg-Versicherung, ereignen sich etwa 100 solcher Zusammenstöße pro Tag, speziell im Oktober/November aber steigt die Zahl der tierischen Crashs auf etwa 160 täglich an. Das hat auch damit zu tun, dass die Dämmerung - also jene Tageszeit, zu der ein besonders intensiver Wildwechsel stattfindet - jetzt auf die Zeit des Berufsverkehrs fällt.
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Vorsicht! Wildwechsel!

Im Herbst herrscht Hochsaison für Wildunfälle. Normalerweise, so heißt es bei der HUK-Coburg-Versicherung, ereignen sich etwa 100 solcher Zusammenstöße pro Tag, speziell im Oktober/November aber steigt die Zahl der tierischen Crashs auf etwa 160 täglich an. Das hat auch damit zu tun, dass die Dämmerung - also jene Tageszeit, zu der ein besonders intensiver Wildwechsel stattfindet - jetzt auf die Zeit des Berufsverkehrs fällt. © ADAC

Am besten lässt sich ein Unfall durch umsichtige und vorausschauende Fahrweise vorbeugen. Dies gilt besonders für Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen und während der Dämmerung. Dann sollte man sorgfältig darauf achten, was sich am Straßenrand abspielt - und stets bremsbereit sein. Wer schnell fährt, hat kaum eine Chance, den Tieren auszuweichen, die oft nur in 20 Metern Entfernung vor das Fahrzeug rennen. Wichtig zu wissen: Wenn ein Wildtier die Straße überquert, folgen häufig noch weitere. Auch das Fahren mit Fernlicht empfiehlt sich, weil die Augen der Tiere dann "zurückstrahlen" und besonders gut zu erkennen sind.
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Tempo runter!

Am besten lässt sich ein Unfall durch umsichtige und vorausschauende Fahrweise vorbeugen. Dies gilt besonders für Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen und während der Dämmerung. Dann sollte man sorgfältig darauf achten, was sich am Straßenrand abspielt - und stets bremsbereit sein. Wer schnell fährt, hat kaum eine Chance, den Tieren auszuweichen, die oft nur in 20 Metern Entfernung vor das Fahrzeug rennen. Wichtig zu wissen: Wenn ein Wildtier die Straße überquert, folgen häufig noch weitere. Auch das Fahren mit Fernlicht empfiehlt sich, weil die Augen der Tiere dann "zurückstrahlen" und besonders gut zu erkennen sind. © Patrick Pleul/dpa

Wenn größere Tiere wie Hirsche, Rehe oder Wildschweine auftauchen, gilt es, sofort zu bremsen, abzublenden und zu hupen. Bei kleinerem Wild wie Hase oder Fuchs lautet die gängige Regel, nur dann zu bremsen, wenn keine Gefahr für einen Auffahrunfall besteht. Dies ist indes ein Verhalten, das Tierfreunde ablehnen und das oft auch dem Instinkt des Autofahrers widerspricht.
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Vorsicht beim Bremsen

Wenn größere Tiere wie Hirsche, Rehe oder Wildschweine auftauchen, gilt es, sofort zu bremsen, abzublenden und zu hupen. Bei kleinerem Wild wie Hase oder Fuchs lautet die gängige Regel, nur dann zu bremsen, wenn keine Gefahr für einen Auffahrunfall besteht. Dies ist indes ein Verhalten, das Tierfreunde ablehnen und das oft auch dem Instinkt des Autofahrers widerspricht. © Julian Stratenschulte

Wichtig ist, die Warnhinweise an den Straßen zu beachten. Sie werden häufig an Unfallschwerpunkten montiert. Und wenn es dann doch passiert? Anhalten, Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern und die Polizei verständigen. Die Beamten nehmen den Unfall auf, erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall und setzen den Jagdpächter davon in Kenntnis. Die Bescheinigung wird von der Versicherung benötigt, damit sie den Schaden regulieren kann, sofern dieser höher als 1.000 Euro ausfällt. Unfälle mit Tieren jeglicher Art sind ein Fall für die Teilkasko. Wer eine Vollkasko hat, sollte wissen, dass diese auch eine Teilkasko beinhaltet, dass sich ein Wildschaden aber nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko auswirkt.
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Warnhinweise beachten

Wichtig ist, die Warnhinweise an den Straßen zu beachten. Sie werden häufig an Unfallschwerpunkten montiert. Und wenn es dann doch passiert? Anhalten, Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern und die Polizei verständigen. Die Beamten nehmen den Unfall auf, erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall und setzen den Jagdpächter davon in Kenntnis. Die Bescheinigung wird von der Versicherung benötigt, damit sie den Schaden regulieren kann, sofern dieser höher als 1.000 Euro ausfällt. Unfälle mit Tieren jeglicher Art sind ein Fall für die Teilkasko. Wer eine Vollkasko hat, sollte wissen, dass diese auch eine Teilkasko beinhaltet, dass sich ein Wildschaden aber nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko auswirkt. © Holger Hollemann

Neben den eigentlichen Wildunfällen gibt es auch jene, die zwar durch ein Tier ausgelöst werden, bei denen es aber nicht zu einem direkten Zusammenstoß kommt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein erschrockener Fahrer das Lenkrad verreißt oder aber dem Tier ausweicht und dann mit einem Hindernis kollidiert. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko. Allerdings gibt es dabei einen Haken: Der Fahrer muss tatsächlich einen Zusammenstoß mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und obendrein einen Zeugen benennen können. Da wird es schon schwierig. Und wer für kleinere Tiere wie Hasen oder Füchse bremst bzw. ausweicht, braucht eine Vollkasko, um seinen Schaden reguliert zu bekommen.
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Wenn das Tier weg ist

Neben den eigentlichen Wildunfällen gibt es auch jene, die zwar durch ein Tier ausgelöst werden, bei denen es aber nicht zu einem direkten Zusammenstoß kommt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein erschrockener Fahrer das Lenkrad verreißt oder aber dem Tier ausweicht und dann mit einem Hindernis kollidiert. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko. Allerdings gibt es dabei einen Haken: Der Fahrer muss tatsächlich einen Zusammenstoß mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und obendrein einen Zeugen benennen können. Da wird es schon schwierig. Und wer für kleinere Tiere wie Hasen oder Füchse bremst bzw. ausweicht, braucht eine Vollkasko, um seinen Schaden reguliert zu bekommen. © Polizei