Neue Leitlinien

Veggie-Wende im Supermarkt: „Steak“ und „Wurst“ dürfen bald auch vegan sein

Alexander Aulila

Ressortleiter nordbayern.de

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13.10.2024, 11:49 Uhr
Der EInkauf im Supermarkt könnte sich in der Abteilung mit den veganen Ersatzprodukten bald ändern. (Symbolbild)

© IMAGO/Martin Wagner Der EInkauf im Supermarkt könnte sich in der Abteilung mit den veganen Ersatzprodukten bald ändern. (Symbolbild)

Der Veganismus in Deutschland ist auf dem Vormarsch: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Personen, die sich selbst als Veganer einordnen oder als Leute, die weitgehend auf tierische Produkte verzichten, signifikant enorm angestiegen. Eine Analyse des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge sind das 2023 1,52 Millionen Menschen gewesen, etwas weniger als noch 2022 (1,58 Millionen), aber deutlich mehr als noch 2019 (0,95 Millionen).

Dem Ernährungsreport 2023 der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH zufolge einer der Hauptgründe dafür: Die Neugier, pflanzliche Produkte auszuprobieren. Im Supermarkt spiegelt sich diese Neugier wider, die Regale mit pflanzlichen Alternativen zu tierischen Produkten werden immer größer. Noch nennen die Hersteller der Produkte diese beispielsweise "Visch", "Hähnchen-Style" oder "Wie‘n Schnitzel" - das könnte sich aber bald ändern.

Einem Bericht der "Lebensmittel Zeitung" zufolge hat die Deutsche Lebensmittelbuchkommission, die nach eigenen Angaben für "Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln" sorgen soll, nun seine Richtlinien geändert und den Weg für "veganes Steak", "vegane Wurst" und Co. freigemacht – unter bestimmten Bedingungen. Dies deckt sich auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober 2024. Den "Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel" zufolge gilt nämlich: Je ähnlicher die pflanzlichen Alternativen dem tierischen Original sind, desto näher darf auch der Produktname am tierischen Pendant sein.

Rund sechs Jahre hat es gedauert, bis die Kommission ihren "Veggie-Leitsatz" überarbeitet hat. Und das Ergebnis ist eine Präzisierung der Voraussetzungen, unter welchen zum Beispiel ein Steak als "veganes Steak" verkauft werden darf. So heißt es, dass das pflanzliche Produkt eine "weitgehende sensorische Ähnlichkeit" zum tierischen Produkt aufweisen muss, es sich also hinsichtlich "in Aussehen, Textur und Mundgefühl" nicht stark vom tierischen Original unterscheiden darf, wie Bärbel Hintermeier von der Kanzlei Lekker Partners der "Lebensmittelzeitung" gegenüber erklärt. Es müsse eine "nahezu umfassende Ähnlichkeit" bestehen, so Hintermeier.

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