Fingierter Angriff
180-Grad-Wende bei Messer-Tat: War ein Raubüberfall bei Würzburg frei erfunden?
17.07.2024, 18:06 Uhr![Nach einem mutmaßlichen Raubüberfall im Juli ermittelt die Polizei nun gegen den Anzeigenerstatter. (Symbolfoto) Nach einem mutmaßlichen Raubüberfall im Juli ermittelt die Polizei nun gegen den Anzeigenerstatter. (Symbolfoto)](https://images.nordbayern.de/image/contentid/policy:1.14349670:1721232414/imago_images_0444396702.jpg?f=16%3A9&h=816&m=FIT&w=1680&$p$f$h$m$w=aff6de1)
Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Würzburg in Zusammenhang mit einem vermeintlichen Raub am 9. Juli 2024 haben nun zu einer spektakulären Wendung geführt. Hat ein Mann einen Überfall auf sich selbst fingiert?
Mit Messer verletzt und ausgeraubt
Inzwischen richten sich die neuen Verdachtsmomente gegen den damaligen Anzeigeerstatter. Wie die Polizei informiert, löste die Tatschilderung eine umfangreiche Fahndung und Ermittlungen aus. Wie bereits am 10. Juli berichtet, hatte ein 42-Jähriger der Kriminalpolizei Würzburg gegenüber angegeben, gegen 14:15 Uhr von einem Unbekannten auf Höhe des Pendlerparkplatzes mit einem Messer bewaffnet ausgeraubt worden sein.
Es kam angeblich unmittelbar zu einer Auseinandersetzung, wobei der Unbekannte dem 42-Jährigen am Unterarm leichte Verletzungen zugefügt haben soll. Im Anschluss sei der Angreifer geflüchtet. Eine umgehend eingeleitete Fahndung der Polizeiinspektion Lohr am Main mit Unterstützung umliegender Polizeidienststellen sowie des Unterstützungskommandos der Bereitschaftspolizei blieb ohne Ergebnis.
Ermittlungen führen zu neuen Erkenntnissen
Um die Tat schnellstmöglich aufklären zu können, starteten die Beamten der Kriminalpolizei auch einen Aufruf an die Bevölkerung. Hierüber konnten jedoch keine Zeugen für das angebliche Tatgeschehen gefunden werden. Im Rahmen der von Polizei und Staatsanwaltschaft intensiv geführten Ermittlungen verdichteten sich nach und nach die Hinweise, dass die geschilderte Tat so nicht stattgefunden haben kann.
Verdachts des Vortäuschens einer Straftat
Die Ermittler müssen dem Sachstand nach davon ausgehen, dass sich das vermeintliche Opfer die festgestellte Verletzung selbst beigebracht hat.
In der Folge haben die Behörden gegen den 42-Jährigen nun ein Verfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
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